WiBe 6.0 – Eine (R)evolution?!
Empfehlungen für eine zielgerichtete Modernisierung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig: Die Wirtschaftlichkeit ist ein Handlungsgrundsatz der öffentlichen Verwaltung, über §7 Bundeshaushaltsordnung ist für finanzwirksame Maßnahmen in der Bundesverwaltung, vor allem bei IT-Maßnahmen, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgeschrieben.
Das Fachkonzept zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Bundesverwaltung wurde zuletzt 2015 aktualisiert und liegt momentan in der Version 5.0 vor. Wenn man nun die letzten Jahre Revue passieren lässt, kommt man nicht umhin festzustellen, dass sich in der IT viel verändert hat: Cloud, Barrierefreiheit, Green IT oder Agilität sind nur einige Themen, die einen weitreichenden Einfluss darauf haben, wie neue IT-Anwendungen geplant und umgesetzt werden.
Ein Whitepaper mit Lösungen für Leerstellen
In einem Whitepaper sind wir der Frage nachgegangen, in welchen Bereichen die WiBe 5.0 nicht mehr den aktuellen Erfordernissen an IT-Projekten entspricht und welche Lösungen sich für diese Leerstellen anbieten. Aus unserer Sicht ist eine „Evolution“ der WiBe 5.0 notwendig. Das Gute sollte weiterentwickelt und neue Impulse hinzugefügt werden. Dann könnte die WiBe nicht nur als gesetzliche Anforderung oder lästige Pflicht wahrgenommen werden, sondern als das, was sie eigentlich ist: Ein machtvolles Werkzeug für die Entscheidung und Begleitung von finanzwirksamen Maßnahmen über den kompletten Lebenszyklus.