Die Zeit läuft; OZG; Ein- und Auswanderung; Brandenburg; Auswärtiges Amt; AA; Ausländerbehörden; OZG; Verwaltung
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„Wir sind im Zeitplan“

Abgeschlossen: Auswärtiges Amt und Land Brandenburg beenden Planungsphase für „Ein- und Auswanderung“

Bei der „Ein- und Auswanderung“ tut sich was: Die Partner Auswärtiges Amt (AA) und Land Brandenburg haben laut der IT-Beauftragten der Landesregierung, Katrin Lange, gemeinsam mit Vertretern aus weiteren Ebenen und Behörden die Planungsphase erfolgreich abgeschlossen. Als erstes von 14 Themenfeldern.
Katrin Lange, Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, IT-Beauftragte der Landesregierung.
© BILDHAUS.Karoline Wolf

 „Der schnelle Abschluss der Planung wäre ohne die Mitarbeit vieler Behörden auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene nicht möglich gewesen“, erklärte die Innenstaatssekretärin in Potsdam. Aus Brandenburg sind außerdem die Ausländerbehörden Teltow-Fläming, Elbe-Elster und Potsdam in die Arbeit einbezogen sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

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Wir wollen versuchen, bis Ende des Jahres 2019 erste greifbare Ergebnisse vorzulegen.

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Zugänglichere Lösungen schaffen

Nun gehe es im nächsten Schritt darum, die Digitalisierungspläne wirklich zu konkretisieren. “Wir wollen versuchen, bis Ende des Jahres 2019 erste greifbare Ergebnisse vorzulegen“, so Lange. „Ich bin da recht optimistisch, dass dies auch gelingen wird. In jedem Falle: Wir sind im Zeitplan.“

Antje Leendertse, Staatssekretärin des Auswärtigen Amts, sprach von einem Etappenziel. „Wir haben an nutzerfreundlichen, leicht zugänglichen und verständlichen Lösungen gearbeitet, sodass Bürgerinnen und Bürger künftig Verwaltungsleistungen in diesem Bereich digital nutzen können.“

Antje Leendertse ist Staatssekretärin im Auswärtigen Amt.
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Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärungen, Staatsangehörigkeit

Neben dem AA und dem Landesinnenministerium arbeiten auch das Bundesinnenministerium und mehrere nachgeordnete Behörden (z. B. das BAMF) sowie Vertreter der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg an dem Themenfeld.

„Ein- und Auswanderung“ umfasst Leistungen wie die Beantragung eines Aufenthaltstitels, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder den Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Ein Aufenthaltstitel wird bei den kommunalen Ausländerbehörden betragt und von Personen aus Nicht-EU-Staaten benötigt, die beispielsweise in Deutschland arbeiten oder studieren möchten. Bei einer Verpflichtungserklärung erklärt eine einladende Person sich bereit, die Kosten des Aufenthalts für einen Gast aus einem Nicht-EU-Staat zu übernehmen, falls dieser selbst dazu nicht in der Lage ist.