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Law to Logic: Wie Sozialrecht digital vollziehbar wird

Warum die Modernisierung des Sozialstaats nicht beim Online-Antrag enden darf

Die Modernisierung des Sozialstaats braucht mehr als digitale Anträge. Leistungen können erst dann automatisiert, antragsarm oder perspektivisch antragslos erbracht werden, wenn auch die zugrunde liegenden Rechtsregeln digital verarbeitet werden können. Künstliche Intelligenz kann dabei helfen, komplexe Gesetzestexte in nachvollziehbare Entscheidungslogiken zu überführen.

Digitalisierung darf nicht beim Antrag enden

Der Sozialstaat steht unter erheblichem Veränderungsdruck. Leistungen sollen einfacher zugänglich, Verwaltungsprozesse effizienter und Daten besser genutzt werden. Gleichzeitig sind die rechtlichen Grundlagen komplex und qualifizierte Fachkräfte knapp, was sich durch den demografischen Wandel weiter verschärfen wird. Die zentrale Frage lautet deshalb nicht nur, wie Bürgerinnen und Bürger Leistungen einfacher digital beantragen können. Sie lautet zunehmend: Wie lässt sich das Sozialrecht selbst so in digitale Prozesse übersetzen, dass daraus ein durchgängiger Vollzug entsteht?

Denn ein Online-Antrag ist zunächst nur eine digitale Eingangstür. Dahinter beginnt die eigentliche Verwaltungsarbeit. Anspruchsvoraussetzungen müssen geprüft, Rechtsnormen interpretiert, Informationen zusammengeführt und Entscheidungen getroffen werden. Soll Digitalisierung hier wirklich entlasten, müssen auch diese Schritte stärker digital unter Beachtung der Human Friendly Automation (HFA) unterstützt werden.

Die Sozialstaatsreform weist deshalb über die klassische Antragsdigitalisierung hinaus. Ein mögliches Zielbild sind ereignis- und datengetriebene Leistungen: Ein Lebensereignis bildet den Ausgangspunkt, notwendige Daten stehen zur Verfügung und Leistungen können dort, wo die Rechtslage eindeutig ist, automatisiert geprüft werden. Fehlende Angaben werden gezielt ergänzt, Sonderfälle gehen in die Sachbearbeitung.

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Zwischen Gesetz und Fachverfahren liegt eine Übersetzungsaufgabe

Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist digitaltaugliches Recht. Genau hier besteht heute noch eine Lücke. Gesetze sind für Menschen formuliert. Damit Behörden sie in ihren Fachverfahren anwenden können, müssen Fachleute Regelungen analysieren, interpretieren und in technische Logiken übersetzen. Gesetzesänderungen setzen diesen Prozess immer wieder neu in Gang. Im Sozialrecht ist diese Aufgabe besonders anspruchsvoll. Normen stehen nicht isoliert nebeneinander. Definitionen, Voraussetzungen, Ausnahmen und Verweise können über unterschiedliche Vorschriften hinweg zusammenspielen. Digitaler Vollzug verlangt deshalb, dass die fachliche Logik des Rechts für digitale Systeme strukturiert verfügbar werden muss.

Von „Law“ zu „Logic“

An dieser Übersetzungsleistung setzt Materna mit Law2Logic an. Der Ansatz unterstützt den Prozess von der automatisierten Analyse von Gesetzestexten über die Ableitung von Entscheidungslogiken bis zur Integration in Fachverfahren. Dabei kommen unter anderem Natural Language Processing und Large Language Models zum Einsatz. Entscheidungslogiken können visualisiert, simuliert und in maschinenlesbarer Form für die weitere Verarbeitung bereitgestellt werden.

Vereinfacht gesagt entsteht eine Brücke zwischen drei Welten: Recht definiert die Voraussetzungen. Fachliche Entscheidungslogiken bringen sie in eine strukturierte Form. Digitale Fachverfahren können diese Logiken anschließend für konkrete Prozesse nutzen.

In der Entwicklung von Law2Logic wurde die Methodik unter anderem anhand des Dritten Sozialgesetzbuchs erprobt. Komplexe Zusammenhänge und Verweise zwischen Paragraphen können dabei sichtbar gemacht und Entscheidungslogiken in standardisierten Modellen abgebildet werden. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Rechtsnormen von einer KI interpretieren zu lassen und die Entscheidung einer Blackbox zu überlassen. Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit der erzeugten Logik.

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Automatisierung braucht nachvollziehbare Entscheidungen

Gerade im Sozialrecht ist diese Transparenz elementar. Wo staatliche Entscheidungen unmittelbare Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger haben, muss nachvollziehbar bleiben, auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage ein Ergebnis zustande kommt. Deshalb folgt Law2Logic einem Human-in-the-Loop-Ansatz: KI unterstützt bei Analyse, Strukturierung und Vorarbeit, die fachliche Bewertung und Freigabe verbleibt beim Menschen. Das ermöglicht eine klare Arbeitsteilung. Eindeutige und durch klare Regeln beschreibbare Fälle bieten Potenzial für automatisierte Prüfungen. Wo Sonderfälle eine individuelle Bewertung verlangen, bleibt die Sachbearbeitung gefragt. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht „Mensch oder Maschine?“, sondern: Welche Teile einer Entscheidung lassen sich eindeutig modellieren, transparent prüfen und verantwortungsvoll automatisieren?

Vom digitalen Antrag zur ereignisgetriebenen Leistung

Diese Frage gewinnt an Bedeutung, wenn der Sozialstaat stärker antragsarm oder antragslos funktionieren soll. Dann verändert sich die Logik des Verwaltungshandelns grundlegend. Nicht mehr zwingend das ausgefüllte Formular stößt einen Prozess an, sondern beispielsweise ein Lebensereignis und die dazu bereits vorhandenen Daten.

Sind die erforderlichen Daten verfügbar, ist die Rechtslage eindeutig und sind die zugrunde liegenden Regeln digital nutzbar, kann eine automatisierte Prüfung erfolgen. Je nach Ergebnis kann eine Leistung antragslos erbracht, können gezielt zusätzliche Informationen angefordert oder Sonderfälle an die Sachbearbeitung übergeben werden. Damit rückt die digitale Abbildbarkeit von Recht ins Zentrum der Verwaltungsmodernisierung. Register und Schnittstellen allein reichen nicht aus. Auch die Logik, nach der Daten bewertet und daraus Ansprüche abgeleitet werden, muss digital nutzbar sein. Darin liegt zugleich ein erhebliches Potenzial: Rechtslogiken könnten systematischer strukturiert und für unterschiedliche digitale Prozesse nutzbar gemacht werden, statt die Übersetzung rechtlicher Vorgaben für jedes Fachverfahren immer wieder neu vorzunehmen.

Vom bestehenden Recht zu Law as Code

Perspektivisch reicht der Blick über die Übersetzung bestehender Gesetze hinaus. Unter dem Stichwort „Law as Code“ wird daran gearbeitet, Recht zusätzlich in maschinenlesbarer beziehungsweise maschinenausführbarer Form verfügbar zu machen. Law2Logic kann diesen Weg unterstützen, indem bestehende Normtexte KI-gestützt vorstrukturiert, durch Fachleute validiert und daraus maschinenlesbare Regelartefakte für Fachverfahren gewonnen werden.

Die Ansätze setzen an unterschiedlichen Punkten an: Law as Code richtet den Blick auf die Gestaltung künftig digitaltauglichen Rechts. Law2Logic adressiert die Frage, wie Verwaltungen bestehende Gesetze und ihre Änderungen effizienter für den digitalen Vollzug erschließen können. Das ist entscheidend, denn die Transformation des Sozialstaats kann nicht darauf warten, dass das gesamte Recht eines Tages bereits maschinenlesbar vorliegt.

Digitaltaugliches Recht wird zur Infrastruktur

Der Schritt von „Law“ zu „Logic“ ist deshalb mehr als eine technische Optimierung. Er ist eine Voraussetzung für einen digitalen Sozialstaat. Je stärker Leistungen datenbasiert, automatisiert und perspektivisch proaktiv erbracht werden sollen, desto wichtiger wird eine transparente und digital nutzbare Rechtslogik.

Materna zeigt mit Law2Logic, wie KI diesen Übergang unterstützen kann: Gesetzestexte analysieren, relevante Inhalte strukturieren, Entscheidungslogiken ableiten, diese nachvollziehbar machen und für digitale Verfahren nutzbar machen.

Der digitale Sozialstaat entscheidet sich damit nicht allein auf dem Portal, sondern tief in den Prozessen dahinter. Erst wenn Recht, Daten und digitale Verfahren zusammenspielen, kann aus dem digitalen Antrag ein wirklich digitaler Vollzug werden. Und perspektivisch vielleicht eine Leistung, für die gar kein Antrag mehr notwendig ist.

©Wegweiser Media & Conferences GmbH / Simone M. Neumann
Peter Altmaier, Bundesminister a. D., beim Stand von Materna beim 4. Digital Justice Summit.