Bosbach
© Wegweiser Media & Conferences GmbH

Ermittlungen des Grauens

Über enormen Ermittlungsaufwand, die Befreiung der Opfer und rechtskräftig vollstreckte Urteile

Zu den schlimmsten Verbrechen, zu denen Menschen fähig sind, gehört ganz zweifellos der (sexuelle) Missbrauch von Kindern. Nicht selten auch von Kleinkindern und gleichfalls nicht selten unter aktiver Mitwirkung der Eltern.

Werden diese Verbrechen bekannt, ist die öffentliche Empörung – völlig zu Recht – riesengroß und wir alle erhoffen uns eine möglichst rasche Aufklärung des gesamten Tatkomplexes, die Überführung aller Täterinnen und Täter, eine zügige Anklageerhebung und ein Strafmaß, das dem Unrechtsgehalt der Taten entspricht.

So weit, so verständlich.

Oftmals wird allerdings übersehen, mit welchem gigantischen Ermittlungsaufwand die strafrechtliche Ahndung eines Tatgeschehens verbunden ist, und wie langwierig es sein kann, bestimmten Personen, den Beschuldigten, konkrete Taten nachzuweisen.

In meinem Heimatland NRW wurden derartige Tatkomplexe oft mit den Ortsnamen Lügde und Bergisch Gladbach bezeichnet.

Im letztgenannten Verfahren wurde die „EG (Ermittlungsgruppe) Berg“ installiert, die nunmehr nach 2 Jahren eine beeindruckende –  aber auch erschreckende – Bilanz ziehen konnte.

Im Oktober 2019 wurde in einem Reihenhaus in Bergisch Gladbach eine gigantische Datenmenge strafrechtlich relevanter Dateien mit Darstellungen schweren sexuellen Missbrauchs gefunden. In der Folgezeit stießen 35o Fahnderinnen und Fahnder auf ein unfassbar großes Netzwerk mit pädokriminellem Inhalt.

In einem einzigen (!) Smartphone eines Verdächtigen fanden die Fahnder 51.000 Kontaktdaten. In einem anderen knapp eine Millionen Bilder inclusive eines Gruppenchats mit 2.000 Teilnehmern.

Die Opfer befreien

Natürlich geht es immer um die Identifikation der Täterinnen und Täter und deren Überführung und Aburteilung – aber noch wichtiger ist die Befreiung der Opfer, die sich möglicherweise noch in der Gewalt der Täter befinden! Können die missbrauchten Kinder irgendwie identifiziert werden? Ist auf Bildern oder Filmsequenzen in irgendeiner Weise erkennbar, wo sich diese Kinder aufgehalten haben oder möglicherweise immer noch aufhalten? Gibt es zum Beispiel Einrichtungsgegenstände, die Rückschlüsse auf den Tatort ermöglichen?

Die Belastungen für die Ermittlerinnen und Ermittler sind dabei enorm hoch! Auch erfahrene Kriminalisten, die seit langer Zeit in diesem Bereich arbeiten, sind immer und immer wieder schockiert.

Immerhin konnten schon mehrere Täter identifiziert und vor Gericht gestellt werden, ein als Schlüsselfigur geltender Angeklagter wurde jüngst zu 12 Jahren Haft verurteilt.

Wenn derartige Urteile rechtskräftig und vollstreckt werden, dann ist dies eine wichtige Motivation für alle, die weiterhin mit diesen Ermittlungen des Grauens betraut sind.

Der Autor ist Kongresspräsident des GDÖS – Berliner Kongress für wehrhafte Deomkratie. Von 1994 bis 2017 war Wolfgang Bosbach Mitglied des Deutschen Bundestages und dort unter anderem von 2000 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion für den Bereich Innen- und Rechtspolitik und von 2009 bis 2015 Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses.