So nicht!
Wenn der Staat von den Bürgern die Einhaltung der Rechtsordnung verlangt – diese selber aber sehr eigenwillig interpretiert.
Für die Rückführung von 500 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen hatte das Land NRW Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren angeboten- was seitens der Verwaltung der Domstadt dankend abgelehnt wurde- genauer gesagt: dankend abgelehnt worden sein soll. Warum diese Formulierung im Konjunktiv? Man müsse den Sachverhalt erst einmal prüfen ... Schon diese Formulierung lässt aufhorchen, denn „völlig ausgeschlossen, so verhalten wir uns nicht!“ wäre die eigentlich zu erwartende Reaktion gewesen.
In der Theorie ist die (Rechts-)Lage wie folgt: Wenn eine Person aus humanitären Gründen ein Schutzgesuch stellt, prüft das BAMF nach bundesweit einheitlichen Regeln und Standards, ob ein Recht auf Asyl oder z. B. nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt werden kann. Wird dem Antrag stattgegeben, gewährt der Staat ein zeitlich befristetes Aufenthaltsrecht. Befristet deshalb, weil es ja durchaus möglich ist, dass der Grund des Schutzes später entfällt. Mit anderen Worten: Die Rechtsfolge „dauerhafter Aufenthalt, wenn einmal – aus welchem Grund auch immer – ein Aufenthaltstitel erteilt wurde“ kennt unsere Rechtsordnung nicht.
Wird das Schutzgesuch jedoch abgelehnt, schließt sich in den meisten Fällen eine gerichtliche Klärung an. Frage: Erfolgte diese Ablehnung rechtmäßig – oder rechtswidrig?
Wird der ablehnende Bescheid letztendlich rechtskräftig, ist die Ausreise/Rückreise die völlig normale Rechtsfolge. Alles andere wäre auch kurios, denn wir würden das gesamte Anerkennungsverfahren und nachfolgende Prozesse ad absurdum führen, wenn es am Ende gar nicht darauf ankäme, ob ein Recht zum Aufenthalt besteht oder nicht. Ebenfalls normal wäre nun die freiwillige Ausreise, obwohl wir uns mittlerweile daran gewöhnt haben dürften, dass dies in der Realität die Ausnahme ist. So oder so, für die Rückreise braucht es – sofern echte Passpapiere nicht (mehr) vorhanden sind – Passersatzpapiere, vulgo Rückreisedokumente.
Deren Beschaffung macht den jeweils zuständigen örtlichen Ausländerbehörden große Probleme – insbesondere bei Verweigerung der Mithilfe durch die Betroffenen. Genau jetzt kommt die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld ins Spiel, jedenfalls für das Land NRW. Deren Abteilung 35.1 der ZAB Coesfeld ist landesweit zuständig für die Beschaffung von Passersatzpapieren für 6 Staaten des westlichen Balkans und damit eben auch für die 500 Personen bzw. Fälle aus Köln. Dort allerdings soll die Verwaltung an dieser Amtshilfe ein beeindruckendes Desinteresse gezeigt haben. Kolportiertes Motiv: Die wollen wir alle integrieren, was in der Tat nach Ausreise nicht mehr möglich gewesen wäre. Anders formuliert: Was BAMF und die Gerichte entschieden haben, interessiert uns nicht! Wir wollen, dass die 500 hierbleiben!
Der Vorgang ist deshalb so brisant, weil sich an diese Haltung eine ganze Reihe von (Rechts-)Fragen anschließen:
- Wer hat innerhalb der Kölner Stadtverwaltung letztendlich entschieden, dass die angebotene Hilfe NICHT in Anspruch genommen wird? Die damalige OBin? Der zuständige Dezernent? Die Amtsleiterin? Oder irgendwer im Ausländeramt?
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Wie wurde in ähnlichen Fällen vorher und/oder nachher entschieden?
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Ist es überhaupt rechtlich zulässig, Verwaltungsentscheidungen einer obersten Bundesbehörde und der zuständigen Verwaltungsgerichte durch schlichtes Nichtstun zu konterkarieren?
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Ist es tatsächlich so, dass im Land NRW die Kommunen völlig souverän darüber entscheiden können, ob sie die Hilfe der ZAB in Anspruch nehmen oder nicht?
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Oder ist/wäre das ein Fall für die Kommunalaufsicht?
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Wer von diesen 500 hält sich – nach wie vor – in Köln bzw. Deutschland auf? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Der ganze Sachverhalt ist keineswegs „nur“ eine lokale Posse, er ist von ganz grundsätzlicher Bedeutung. Ganz selbstverständlich verlangt der Staat von seinen Bürgerinnen und Bürgern, dass diese die Rechtsordnung kennen und beachten. Und wenn nicht, „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!“ Der Staat würde es den Bürgern niemals durchgehen lassen, wenn diese rechtskräftige Gerichtsentscheidungen nur als interessante Rechtsmeinung, nicht aber als für sie verbindlich und verpflichtend ansehen würden. Wenn ein Landwirt für seine Maschinen im Außenbereich (!) einen hölzernen Unterstand gegen Witterungseinflüsse baut, dann kennt die Verwaltung kein Pardon. Wo kämen wir denn dahin!?
Und dann soll es rechtmäßig sein, dass eine Verwaltung trotz rechtskräftig festgestellter Pflicht zur Ausreise 500 Personen durch Passivität ein Bleiberecht organisiert?
Damit wir uns nicht missverstehen: Durchaus möglich, dass sich unter den 500 Personen auch solche befinden, bei denen die zwangsweise Rückführung tatsächlich mit einer unverhältnismäßigen Härte verbunden wäre. Genau für solche Fälle gibt es auch in NRW eine Härtefallkommission.
Noch peinlicher wird der Vorgang dadurch, dass sich unter den 500 Personen auch Straftäter befunden haben sollen bzw. eine Familie, die trotz Straffälligkeit über 7.000 Euro im Monat (!) kassiert haben soll.