Wahl gewonnen = Anspruch auf Regierungsübernahme?
Selbstverständlich nicht, wie uns die Geschichte gelehrt hat!
Aber! Da hat sich in den letzten Monaten etwas verändert. Pleiten werden nicht mehr schöngeredet (erfreulich) und Wahlsiege werden kommentiert mit dem Hinweis, dass man jetzt auch regieren können müsse (Irrtum). Hinzu kommt: Nicht wenige sehen noch am Wahlabend die Demokratie in akuter Gefahr, wenn das Wahlergebnis nicht den eigenen Hoffnungen entspricht. Merke: Auch wenn einem das Resultat nicht gefällt, das alleine bedeutet nicht das Ende der Demokratie!
Allerdings dürfte es in der Tat nicht wenige geben, die tatsächlich der Ansicht sind, dass die Partei mit dem besten Ergebnis so eine Art natürlichen Regierungsauftrag erhalten habe. Das allerdings lässt sich weder aus dem Grundgesetz noch aus der Parteiengeschichte des Landes ableiten.
Für die Bildung einer durch Parlamentsbeschluss (Wahl des Bundeskanzlers, Wahl eines Ministerpräsidenten) entstandenen Regierung braucht in Deutschland eine parlamentarische Mehrheit und da absolute Mehrheiten in Deutschland eine Rarität sind – auf Bundesebene gab es das nur in der Legislaturperiode 1957-1961 durch die Union – braucht man eine sog. Koalition, mindestens aus zwei Parteien. Und wenn eine Partei keine einzige Koalitionspartei zur Mehrheitsbildung findet, dann dürfte das eher das Problem dieser Partei sein als das aller anderen.
Fallbeispiel Nr. 1:
Bei der Wahl 1976 errangen CDU und CSU auf Bundesebene überragende 48,6 %, was heute überall locker für eine absolute parlamentarische Mehrheit reichen würde. Wo aber ist sie gelandet? In der Opposition! Warum? Sie fand keinen Koalitionspartner. Es regierten (weiter) SPD und FDP.
Fallbeispiel Nr. 2:
1980 das Gleiche. Die Union erreichte zwar beachtliche 44,5 % – blieb jedoch in der Opposition, weil SPD (42,9 %) und FDP (10,6 %) eine Parlamentsmehrheit bilden konnten.
Hat damals irgendwer gerufen: „Die Union hat die Wahl gewonnen! Die Wähler wollen, dass die Union regiert – und deshalb muss sie das auch können!“? Nein, denn jedenfalls damals war klar: Nur wer (durch Koalition) eine Regierungsmehrheit bilden kann, der wird auch regieren können.
Das vorzeitige Ende dieser Regierung kam übrigens nicht durch eine vorgezogene Neuwahl zustande, sondern durch einen politischen „Partnertausch“ – die FDP verließ den Partner SPD und wechselte zur Union. Kanzler wurde dann am 1. Oktober 1982 Helmut Kohl (CDU), durch ein konstruktives Misstrauensvotum. Die nächste Bundestagswahl fand am 6. März 1983 statt. Die Union errang 48,8 % aller Zweitstimmen, die FDP kam auf 7,0 % – damit war die Koalition Kohl/Genscher vom Wähler bestätigt worden.