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Wohngeld-Antrag seit Januar in 100 Kommunen digital möglich

Ein weiterer Schritt Richtung bürgernahe Verwaltung

Rasant steigende Fallzahlen sowie ein eingeschränkter Publikumsverkehr: Online-Anträge, insbesondere im sozialen Bereich, haben durch die Corona-Pandemie zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Das OZG-Themenfeld »Arbeit & Ruhestand« im KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister organisiert die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen rund um die soziale Sicherheit.

Schon zu Beginn der Pandemie hat Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Vorreiterrolle eingenommen: Bereits seit März 2020 ist es in NRW möglich, die Sozialleistung »Wohngeld« digital zu beantragen. Rund 150.000 Wohngeldanträge werden jährlich gestellt. »Viele einkommensschwache Menschen sind auf Wohngeld angewiesen. Doch die Beantragung war aufwendig und kompliziert. Für den mehrseitigen Papierantrag benötigten die Antragstellenden im Schnitt bis zu zwei Stunden«, berichtet Christine Litz, OZG-Koordinatorin im KDN. Der Online-Antrag erleichtert es den Berechtigten, mittels weniger Klicks einen Zuschuss zur Sicherung ihres Wohnraums zu bekommen. Durch die digitale Beantragung und die Möglichkeit, Nachweise direkt hochzuladen, entsteht nicht nur weniger Papier, der Antrag kann auch schneller an die zuständige Wohngeldstelle übermittelt und bearbeitet werden. »So erreichen Gelder schneller diejenigen, die es dringend benötigen«.

Einfacher und schneller: Digital bietet Vorteile für Nutzer und Verwaltung

Neben den Bürgerinnen und Bürgern profitieren auch die Sachbearbeitenden von dem digitalen Prozess: Der Online-Antrag ermöglicht eine medienbruchfreie Datenübermittlung in die jeweiligen Fachverfahren. Durch die Plausibilitätsprüfungen im Antrag entstehen zudem weniger Rückfragen an die Antragsstellenden. Dadurch wird viel Zeit gewonnen. Des Weiteren informiert ein »Wohngeldrechner« Interessierte darüber, ob sie die Grundvoraussetzungen für den Bezug von Wohngeld erfüllen. Auch hier werden die kommunalen Stellen entlastet. Darüber hinaus beinhaltet der Wohngeld-Antrag zahlreiche Hilfestellungen wie Texte in einfacher Sprache, eine Sammlung häufiger Fragen, ein Kontaktformular und die Möglichkeit der Zwischenspeicherung der Daten. In den kommenden Monaten sind außerdem einige Weiterentwicklungen des Online-Dienstes geplant. Hierzu gehört unter anderem die Bereitstellung weiterer Antragsarten. 

Nachnutzung gewünscht: Einer-für-Alle in der Praxis

Der aktuelle Online-Antrag Wohngeld ist eine sogenannte »Einer-für-Alle-Lösung« (EfA) und damit ein länderübergreifendes Projekt unter der Federführung des Landes Schleswig-Holstein. Auch Nordrhein-Westfalen setzt auf diesen bundesweit einheitlichen Standard und löst damit die bisherige, individuelle Landeslösung ab. Diese muss aus datenschutzrechtlichen Gründen Ende 2022 abgeschaltet werden.

Finanziert wurde das Projekt aus Mitteln des Bundes-Konjunkturpaketes und entwickelt durch den IT-Dienstleister Dataport. Die Erarbeitung erfolgte in einer länderübergreifenden Allianz mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat. Die Übernahme erfolgte bereits im April 2021 in intensiver Zusammenarbeit mit den Pilotkommunen Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gütersloh, Troisdorf und Wuppertal und steht seitdem allen Kommunen in NRW, und im Rahmen der Wohngeld-Allianz auch bundesweit, zur Nachnutzung zur Verfügung.

Wohngeld beantragen: Roll-out ist im vollen Gange

Mit Beginn dieses Jahres wurde ein neuer Meilenstein im landesweiten Roll-out erreicht: Bereits hundert Kommunen haben den Online-Dienst »Wohngeld beantragen (NRW)« im Januar im Einsatz. Der Roll-out wird zügig fortgesetzt, mit dem Ziel, monatlich jeweils hundert weitere Wohngeldstellen anzuschließen. Bis Mitte 2022 soll die Nutzung des Online-Dienstes dann flächendeckend in ganz NRW möglich sein. Perspektivisch wird hier die Sozialplattform eine zentrale Rolle spielen. Weitere Anträge wie der »Lastenzuschuss« und der »Wohnberechtigungsschein« sind bereits in Planung, ebenso wie die Anbindung an den Wohngeldrechner. Parallel wird die Anbindung an die Fachverfahren vorangetrieben, um die medienbruchfreie Bearbeitung der Anträge sicherzustellen und so die Sachbearbeitungen zu entlasten.

Durch diese flächendeckende Nachnutzung eines zentral für alle Bundesländer betriebenen Dienstes schreibt NRW bereits heute Erfolgsgeschichte, die unter Projektleitung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) in enger Kooperation mit dem KDN vorangetrieben wurde. Bei der Dienste-Anbindung arbeitet der KDN eng mit d-NRW als Kommunalvertreter zusammen, der für die rechtliche und organisatorische Abwicklung des Leistungsaustauschs von nachnutzbaren Online-Diensten sorgt.

Wohngeldstellen, die sich noch nicht für die Anbindung an den Online-Dienst registriert haben, können sich bei Christine Litz (christine.litz[at]kdn.de) melden. Jetzt neu: Ab sofort stehen Ihnen Vorlagen zur Bekanntmachung des neuen Dienstes über den KDN zur Verfügung.

Der KDN steht allen Kommunen bei der Übernahme und Einführung des Dienstes beratend zur Seite. Um den neuen Online-Dienst intern und extern noch besser bekannt zu machen, hat der KDN einen Kommunikations-Guide entwickelt. Dieser enthält Vorlagen für Print und Online. Dazu gehören Flyer, Plakate aber auch Online-Banner. Kommunen können diese Vorlagen individualisieren und auf das eigene Online-Angebot anpassen. Sie stehen allen Interessierten kostenlos zur Verfügung.