i-Kfz Stufe 4: vollautomatisierte Außerbetriebsetzung für alle
Premiere: iKFZ 4 in Bayern ohne Authentifizierung möglich
Der Freistaat Bayern bietet jetzt vorzeitig eine bürgerfreundliche Lösung an: Bereits zwei Monate vor dem Start der Stufe 4 zum 1. September 2023 des vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr getragenen i-Kfz-Projektes kann bayernweit die Online-Außerbetriebsetzung für natürliche und auch juristische Personen ohne vorherige Authentifizierung genutzt werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Antragsdaten in den i-Kfz-Portalen ist die Außerbetriebsetzung vollautomatisiert und sofort rechtlich gültig.
Bisher war für die Online-Außerbetriebsetzung zwingend ein Nutzerkonto sowie gegebenenfalls eine Authentifizierung mittels eID erforderlich. Das wurde von vielen privaten Nutzern als Hürde wahrgenommen. Außerdem waren Unternehmen und weitere juristische Personen bisher aus rechtlichen Gründen von der Nutzung dieses Online-Dienstes ausgeschlossen, obwohl sie einen erheblichen Teil der potenziell Nutzenden repräsentieren.
Die entsprechende Neuentwicklung des Online-Fachdienstes i-Kfz für Bayern wurde von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) im Auftrag des Freistaates Bayern realisiert und planmäßig freigeschaltet. Neben der Umsetzung der fachlichen und rechtlichen Anforderungen wurde besonderes Augenmerk auf eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit gelegt. Der Betrieb der Online-Anwendung erfolgt unter Einhaltung der anspruchsvollen Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz vollständig im Rechenzentrum der AKDB.
Während der gesamten Umsetzungsphase der Stufe 4 im i-Kfz-Projekt greifen die Projektbeteiligten der AKDB auf die Kompetenz einer Facharbeitsgruppe i-Kfz zu, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verschiedener Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern sowie Vertreter des StMB angehören. Mit der neuentwickelten Online-Außerbetriebsetzung realisiert die AKDB einen ersten Schritt, zur fristgerechten Bereitstellung von i-Kfz Stufe 4 für Bürger und Unternehmen in Bayern. Dies wird zum 1. September 2023 erfolgen.