OZG: Das Vertrauen ins ePayment wächst
Online-Bezahlung als Indikator für die Nutzung von Online-Diensten
Bis Ende 2022 müssen alle Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden. So lautet die zentrale Forderung des OZG. Hierbei kommt auch dem ePayment eine wichtige Rolle zu: nur so sind durchgängig digitale Prozesse von Anfang bis Ende möglich, von der Bestellung bis zur Bezahlung. Zu Zeiten der Pandemie-bedingten Kontaktvermeidung kann durch Online-Bezahlung eine unnötige Ansteckungsgefahr vermieden werden. Mitunter ein Grund, warum auch bei Behördenleistungen immer öfter auf ePayment zurückgegriffen wird.
Sicheres ePayment bei Verwaltungsakten
Das Bürgerservice-Portal der AKDB ist seit inzwischen über zehn Jahren ein Erfolgsmodell. Seit 2011 bietet es Bürgern und Behörden eine Online-Abwicklung von Verwaltungsleistungen – bürgerfreundlich, praxisnah und gesetzeskonform - für insgesamt schon hunderte Online-Anliegen. Der Online-Bezahlvorgang für kostenpflichtige Online-Dienste wird über ePayBL abgewickelt. ePayBL steht dabei für „ePayment des Bundes und der Länder“ und ist eine Bezeichnung für ein Softwareprodukt, das eine Entwicklergemeinschaft von Bund und verschiedenen Bundesländern entwickelt und im Einsatz hat. Seit etwa zehn Jahren vertritt die AKDB hierbei den Freistaat Bayern.
Schon vor Beginn der Corona-Pandemie konnte die AKDB einen starken Anstieg bei der Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen verzeichnen. Diese stehen Bürgerinnen und Bürgern im Bürgerservice-Portal ihrer jeweiligen Kommune zur Verfügung. Wie in der Behörde sind auch im Internet einige dieser Dienste gebührenpflichtig, wie beispielsweise die Beantragung einer Geburtsurkunde. Obwohl ein Online-Behördengang nicht unbedingt einen digitalen Bezahlvorgang erfordert, wird diese Bezahlmethode immer stärker nachgefragt. Natürlich hat auch die Corona-Pandemie zur stärkeren Nutzung von ePayment beigetragen: Online-Bezahlvorgänge vermeiden Kontakte und reduzieren so Ansteckungsquellen.
Beeindruckender Aufwärtstrend der Nutzungszahlen
Die konkreten Nutzungszahlen und die damit verbundenen Steigerungsraten sind beachtlich: 2021 wurden über 300.000 ePayment-Transaktionen gemeldet, das entspricht einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um fast 20 Prozent. Aber auch die monetäre Summe, die mit einer Online-Bezahlung beglichen wurde, stieg deutlich: Während 2020 über 2,8 Millionen Euro per Online-Bezahlung umgesetzt wurden, stieg dieser Betrag 2021 bereits auf rund 3,6 Millionen Euro an. Das Vertrauen der Bevölkerung in die ePayment-Bezahlfunktion für Behördenleistungen wächst offenbar. Eine erfreuliche Entwicklung, zumal in den Anfängen des ePayments 2015 erst eine Gesamtsumme von etwa 70.000 Euro umgesetzt wurde.
Diese erfreuliche Entwicklung reißt auch im laufenden Jahr 2022 nicht ab: Im Vergleich des ersten Quartals 2022 mit dem des Vorjahres lässt sich abermals eine Steigerung bei den ePayment-Vorgängen erkennen; beim Gesamtsummen-Gegenwert sogar über 20 Prozent. Der erfreuliche Aufwärtstrend zeichnet sich bereits seit geraumer Zeit ab: Beim Vergleich 2015 mit 2021 kann eine markante Steigerung in den Transaktionen um das fast 50-fache verzeichnet werden.
Kreditkartenzahlung besonders beliebt
Auch die Präferenz bei der Wahl der jeweiligen Bezahlart hat sich leicht geändert: Während bislang die elektronische Lastschrift priorisiert wurde, wurde diese im Jahr 2021 durch die VISA-Kreditkartenzahlung (33 Prozent) überholt. Auch dies zeigt ein wachsendes Vertrauen ins ePayment-Angebot der Behörden. Seltener genutzt werden die Bezahlarten Giropay (26 Prozent), Paydirekt (7), PayPal (6) und MASTER-Kreditkarte (0,1). PayPal dagegen ist stark im Kommen: Während im gesamten Jahr 2020 noch rund 220.000 Euro über diese Zahlart umgesetzt wurden, wurden in 2021 bereits über 660.000 Euro per PayPal beglichen.