Ceuta – und die Lehren
Von den politischen Folgen einer Gerichtsentscheidung, gleichgültiger Nachbarn und der Verletzlichkeit der EU-Außengrenzen
Bis 1995 gehörte Ceuta zur spanischen Provinz Cádiz und ist seither eine autonome Stadt, die ähnliche Rechte genießt wie andere autonome Regionen Spaniens auch. Ja, somit gehört Ceuta – wie ganz Spanien – zum Gebiet der Europäischen Union. Nein, Ceuta gehört dennoch nicht zum Schengen-Raum. Ja, die Reisefreiheit INNERHALB der EU bzw. des Schengen-Raumes basiert auf dem Gedanken „Reisefreiheit im Innern Zug-um-Zug gegen sichere EU-Außengrenzen.“ Sicher wogegen? Offensichtlich gegen illegale Migration – wogegen denn sonst?
Nun ist die Reisefreiheit im Innern wesentlich leichter herzustellen als die Sicherheit der EU-Außengrenzen, was nicht zuletzt die massive Grenz-/Zaunanlage dokumentiert, mit der sich Ceuta = Spanien gegen illegale Migration aus Marokko absichert. Dieser Zaun, 6 m hoch und 24 km lang, ist die Folge permanenter Versuche über Ceuta auf das spanische Festland, also in die EU, zu gelangen.
Wenige Tage vor dem Ansturm auf Ceuta entschied der spanische Oberste Gerichtshof, dass Migranten, die über den Seeweg nach Ceuta kämen, nicht ohne Einzelfallprüfung zurückgeschickt werden dürften. Da der Begriff Seeweg nicht zwischen Booten, Schiffsbrüchigkeit und einfachem Schwimmen unterscheidet, war dies das Signal für Zehntausende, sich schwimmend auf den Weg nach Ceuta zu machen. Angeblich waren viele stundenlang (!) geschwommen, was durchaus möglich, aber nicht ganz logisch ist, schließlich hätte man ja zu Fuß zu den Grenzanlagen gelangen und von dort nur die Zaunanlage umschwimmen müssen – was viele auch taten.
Da Ceuta und seine nur gut 86.000 Einwohner hierdurch völlig überfordert waren, wurde schnell klar: Nix Einzelfallprüfung, ruckzuck retour nach Marokko. Über 90 % der Gestrandeten erlebten also nur ein kurzes Intermezzo in Spanien, allerdings blieben auch über 1.000 Minderjährige, teilweise nur 10 oder 11 Jahre alt, zurück. Was tun? Auf Dauer oder auch nur bis zur Volljährigkeit werden sie nicht in Ceuta bleiben können.
Parallel zu diesen Ereignissen wurde der Vorwurf laut, Schlepper und Schleuser hätten das Urteil bewusst fehlinterpretiert und so die Massenflucht initiiert. Hierfür spricht viel, aber es gehört ja zum Geschäftsmodell dieser Ganoven, dass sie Hoffnung erwecken, um Menschen zur Flucht zu verleiten. Das erwähnte Urteil aus Spanien war offensichtlich der Auslöser einer unbeherrschbaren Migrationsbewegung. Ob die Richterinnen und Richter dies ahnen konnten? Warum nicht?
Möglich wurde der Ansturm auf Ceuta aber offensichtlich auch deshalb, weil Marokko zur Sicherung der Grenze eine erstaunliche Gelassenheit an den Tag legte. Natürlich kann nicht jeder m² einer Grenze 24/7 so bewacht werden, dass niemand illegal von Land zu Land gelangen kann, aber da die Grenze zu Ceuta seit Jahrzehnten (!) ein neuralgischer Punkt ist, hätte Marokko sicherlich früher intervenieren können.
Bleibt die Frage nach einem Einsatz von Frontex, der Europäischen Grenzschutzagentur. Aber: Ohne Zustimmung der betroffenen Staaten darf Frontex in deren Hoheitsgewässer nicht eigenmächtig agieren – und Marokko gestattet Frontex-Einsätze ausdrücklich nicht.
Die EU-Außen- und Innenminister haben noch viel Arbeit vor sich!