Fachanwalt Andreas Haak erklärt die Möglichkeiten des vergaberechtlichen Instruments.
Die sogenannte „freiwillige ex-ante Bekanntmachung“ wird von öffentlichen Auftraggebern in der Vergabepraxis bislang eher selten genutzt – dabei bietet sie ein attraktives vergaberechtliches Instrument, um der Unwirksamkeit von Direktvergaben wirksam zu begegnen.