Republik Moldau

E-Government in der Republik Moldau: Was wir davon lernen können

Die kleine Republik Moldau ist die Digitalisierung ihrer Verwaltung konsequent angegangen und zeigt sich beim E-Government deutlich fortschrittlicher als Deutschland.

Die Republik Moldau, bis 1991 als Moldawische Sozialistische Sowjetrepublik ein Teil der UdSSR, könnte ein Vorbild sein für Deutschland - zumindest beim E-Government. Seit 2014 ist die Republik Moldau mit der EU wirtschaftlich und politisch assoziiert. Das Land hat aber noch nicht den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten. Lassen wir die offiziellen E-Government-Rankings außen vor, in denen kleine Nicht-EU-Mitgliedsstaaten bzw. Nicht-OECD-Staaten nur kleine Rollen spielen, sondern sehen wir uns einfach an, was in der Republik Moldau im E-Government real existiert.

Zunächst besticht die Seite durch eine einfache, klare Sprache und Verzicht auf „Events“ oder „Wettbewerbe“. Die  Vision “Good and efficient governance, responsive to the citizens’ needs, achieved through smart investments in information technology and its extensive use.“

Was bietet das E-Government in der Republik Moldau den Bürgern, Firmen und Behörden?

  1. 1,9 Mio. Signaturen mit der mobilen Signatur

  2. 442 Tsd. Signaturen durch Finanzbehörden

  3. 45 Tsd. auf der nationalen eID basierte, also kartenbasierte Signaturen

  4. 7,5 Mio. Signaturen durch IT und Cybersicherheitsdienste (von Servern)

  5. Davon 2 Mio. digital signierte E-Rechnungen

Circa  34.000 Moldauer verwenden die mobile Signatur – das entspricht in Relation zur Bevölkerung etwa 820.000 Nutzern in Deutschland – wenn es hier eine mobile Signatur gäbe.

 

 

  1. 13,4 Mio. Transaktionen durchgeführt (von 3,5 Mio. Moldauern)

  2. 7,7 Mrd. Lei (ca. 385 Mio. Euro) damit umgesetzt

Bürgerservice-Portal der Republik Moldau
© https://servicii.gov.md/
  • Eine E-Rechnung, eingeführt seit 2014, auch und besonders für juristische Personen
  • Eine staatlich seit 2013 angebotene Cloud
  • Eine Hotline für Benutzer von E-Government-Services. Während man in Moldau unter 022 820 000 geholfen wird, bleibt in bspw. dem vier Mal so großen und erheblich reicheren Baden-Württemberg nur ein Webformular.
  • Eine Plattform, die der Interoperabilität von Behörden dient und die Zahl der notwendigen Papierformulare von 480 auf nur noch 130 fast geviertelt hat

Wie konnte die Republik Moldau im Bereich E-Government im Gegensatz zu Deutschland soweit voranschreiten?

Es liegt sicherlich auch daran, dass Moldau kein hochgradig föderativer Staat ist, sondern ein Kleinstaat mit einer Bevölkerung von gerade mal dreieinhalb Millionen. Bundesländer gibt es, ähnlich wie in Slowenien oder auch Ungarn keine, was die Entwicklung und vor allem die Durchsetzung von E-Government-Vorhaben nicht erschwert. Zum anderen liegt es u. E. daran, dass man gerade in jungen Staaten in Zentral- und Osteuropa unbefangener an solche Dinge herangeht, aber dennoch professionell.

Ein wesentlicher Punkt ist sicherlich auch der Kostenpunkt. Moldau als vergleichsweise junger wie armer Staat kann es sich nicht leisten, Geld auszugeben, das er nicht hat. Der Rationalisierungsdruck, der Anwendungen wie eine elektronische Beschaffung, die diesen Namen auch verdient, zu realisieren, ist erheblich höher als in anderen Staaten, die (noch!) in Budget- und/oder Handelsbilanzüberschüssen schwimmen.

Deutschland braucht eine E-Signatur

Vor allem die Einführung einer E-Signatur, welche in der Republik seit bereits 7 Jahren eingesetzt wird,  muss in Deutschland erfolgen. Grundlegende Verwaltungsservices wie die Anforderung einer Meldebescheinigung sind ohne Identifikation möglich. Am Beispiel der Anforderungen einer Meldebescheinigung in der Landeshauptstadt München zeigen sich enorme Sicherheitslücken. Schrittweise kann eine Meldebescheinigung folgendermaßen beantragt werden:

  1. Aufruf einer Webseite der Stadt München
  2. Kenntnisnahme diverser Rechtstexte und Bestätigung durch einen Mausklick
  3. Angabe von Namen, Geburtsdatum etc.
  4. Auswahl der benötigten Angaben auf der Meldebescheinigung
  5. Angabe eines Kontos für die Lastschrift oder einer Kreditkarte
  6. Ende, einige Tage danach erhält man per Post die Bescheinigung in Papierform

Identifikation? Authentifikation? Wird überhaupt keine abverlangt, auch nicht minimalste Sicherheitsvorkehrungen wie ein Captcha – Jeder kann mit einem Proxy oder einem Tor-Browser, dem Telefonbuch oder einfach via Facebook und Social Engineering zu ermittelnden Geburtstagen sowie einer beliebigen Bankkontonummer hunderte Meldebescheinigungen anfordern. Und dann kommen hunderte Lastschriften á fünf Euro und müssen von den Kontobesitzern, wenn sie es denn bemerken, angemahnt und zurückgewiesen werden.

Warum? Weil es bei uns keine allgemein verbreitete elektronische Identifikation gibt, die hier eingesetzt werden kann. München führt gerade den sogenannten M-Login ein, allerdings  nur für München. In der Verwaltung ist die Lösung wohl nicht einsetzbar, da kein Pendant auf Bundesebene existiert. Auch 20  Jahren nach der Signaturrichtlinie ist E-Government in vielen Bereichen immer noch etwas Neues, Experimentelles und Exotisches in der Wahrnehmung hat und leider nicht annähernd die Professionalität aufweist, die es nach so langer Zeit aufweisen sollte. Und diese Professionalität kann und muss man lernen. Zum Beispiel von Moldau.

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