Effizient und sicher
Durch die eIDAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates sind digitale Signaturen rechtsverbindlicher denn je und gelten in der gesamten Europäischen Union. Unterschieden werden drei Arten von eSignaturen, die sukzessive aufeinander aufbauen: Die einfache, fortgeschrittene und qualifizierte eSignatur. Beispiele für einfache elektronische Signaturen sind etwa das Zustimmen durch Klicken eines Buttons, das Unterschreiben auf einem Touchpad-Bildschirm oder das Eintippen des Namens in ein digitales Formular. Fortgeschrittene eSignaturen erfordern eine zusätzliche Identitätsüberprüfung der unterzeichnenden Person wie durch die Eingabe eines Kennworts oder eines Verifizierungscodes. Qualifizierte Signaturen sind die höchste Form der elektronischen Identifizierung. Sie sind rechtlich gleichgesetzt mit handschriftlichen Unterschriften und haben bei Gericht einen hohen Beweiswert. Sie basieren auf streng definierten Techniken und Regeln, die eine hohe Fälschungssicherheit und langfristige Prüfbarkeit signierter Dokumente und Dateien möglich machen.
Die Vorteile von digitalen Unterschriften liegen auf der Hand, jedoch bedarf die Transformation der Verwaltung – weg vom papiergebundenen hin zum papierlosen Büro – das Aufbrechen routinierter Strukturen und Prozesse. Neben der Beschleunigung des Gesamtprozesses werden auch die Genehmigungen mittels eSignaturen effizienter sowie nachvollziehbarer für Bürger*innen. Auch können zusätzliche Informationen und Daten wie Zeit und Ort ganz einfach über das Dokument ermittelt werden.
Neuer Informationsbereich
Da sich das Thema stetig weiterentwickelt, hat der KDN-Arbeitskreis „eSignatur" einen neuen Informationsbereich eingerichtet. Dieser bietet die Möglichkeit, sich über elektronische Schriftformerfordernisse zu informieren, tiefer in die Thematik einzusteigen und in den Austausch zu treten. Interessierte finden dort relevante Inhalte in Form von Blogbeiträgen, Gutachten, FAQs und Veranstaltungsrückblicken. Künftig sollen auch Erfahrungsberichte aus Kommunen, die elektronische Signaturen einsetzen, geteilt werden.
Arbeitskreis „eSignatur"
Hinter den Beiträgen steckt der Arbeitskreis zur elektronischen Signatur im KDN. Dieser wurde Anfang 2019 gegründet und besteht aus ca. 40 Teilnehmenden der kommunalen Verwaltung und IT-Dienstleistern aus NRW. Seit Ende 2021 ist auch die hessische Modellkommune Marburg dem Arbeitskreis beigetreten. Im Rahmen der monatlichen Termine können Fragen gestellt und diskutiert werden. Hierzu wurden bereits unterschiedliche Expert*innen für Vorträge, der Beantwortung von Fragen oder zum Erstellen von Rechtsgutachten hinzugezogen. Dazu gehörten beispielsweise Personen aus dem BSI, dem IT-Planungsrat oder dem Gericht. Weiterhin ist der Arbeitskreis stets am Erfahrungsaustausch interessiert. Ganz besonders werden Kommunen gesucht, die bereits mit elektronischen Signaturen arbeiten und über den Einsatz berichten und Tipps teilen möchten.
Sie sind an einer Mitarbeit im Arbeitskreis interessiert? Dann kontaktieren Sie gerne Ellen Egyptien vom KDN-Dachverband, die den Arbeitskreis leitet: ellen.egyptien@kdn.de