Hände schreiben auf einer Tastatur
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Arbeitslosengeld II digital beantragen

Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bringen flächendeckende Online-Antragstellung auf den Weg

Seit dem 10. Juni 2020 können Bürger*innen Arbeitslosengeld II bei den Kommunalen Jobcentern digital beantragen, zuerst war das unter anderem in der Landeshauptstadt Wiesbaden, dem Kreis Groß-Gerau und dem Landkreis Offenbach sowie den Landkreisen Schaumburg, Osnabrück und Verden/Aller möglich. Wenige Tage nach dem Start in den Bundesländern Hessen und Niedersachsen waren dann alle 104 kommunalen Jobcenter dafür ausgerüstet, die erste Version des digitalen Antrags auf Arbeitslosengeld II in Deutschland anzubieten.

Die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld II ist eine OZG-Leistung und gehört zum Themenfeld „Arbeit und Ruhestand“. Für dieses ist das Land Nordrhein-Westfalen federführend. Zum Themenfeld zählen die Lebenslagen Arbeitsplatzverlust und Armutsvermeidung. Für diese beiden Lebenslagen hat Hessen die Federführung übernommen. Daher wurde auch im Digitalisierungslabor des Bundesministeriums des Innern (BMI) der Hauptantrag Arbeitslosengeld II unter Federführung Hessens  erarbeitet.

Seit 2019 wurden alle 104 bundesweiten Kommunalen Jobcenter eingebunden und über die Ergebnisse aus den  Digitalisierungslabors informiert. An der Arbeit im Digitalisierungslabor waren bereits Fachexpert*innen aus verschiedenen Kommunen beteiligt. Um alle Kommunalen Jobcenter (KJC) mit einzubeziehen, wurden bestehende Strukturen auf Bundesebene (zum Beispiel Dt. Landkreistag und Dt. Städtetag) und auf Landesebene genutzt. Es fanden Besuche in Ausschüssen und Arbeitskreisen in verschiedenen Bundesländern statt und auch im Benchlearning der Kommunalen Jobcenter.  Bei all diesen Präsenzterminen wurde sowohl das Zustandekommen, der Stand des Vorhabens als auch die dabei entstandenen Visionen kommuniziert, diskutiert und neue Impulse mitgenommen. 

 

Wie in der Natur, so ist es auch in der Umsetzung von Digitalprojekten: Es geht nur Schritt für Schritt voran.
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Vom "grünen Tisch" zur Praxis

Inzwischen hat sich für den Bereich der operativen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes das „Kompetenzteam Digitale Transformation Kommunaler Jobcenter“ als Projektleitung etabliert. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Koordination des Praxisaustauschs zwischen den Kommunalen Jobcentern. Diese enge Anbindung an die operative Ebene ist aus kommunaler Sicht unabdingbar für das Gelingen der Digitalisierungsvorhaben. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass es bei Planungen am „grünen Tisch“ ohne eine praktische Umsetzung bleibt.

Aus Hessen, NRW und Niedersachsen heraus wurde die Vorstudie XSoziales (Datenaustauschstandard im Sozialbereich) begonnen, die Eingang in die Arbeit der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene findet. Diese Spitzenverbände haben sie  den übergreifenden Fragen angenommen. Die kommunale Seite ist im SGB II also mit einer zweigleisig abgestimmten Vorgehensweise aufgestellt. Entscheidend ist für die zielgerichtete und erfolgreiche Arbeit die Akzeptanz und enge Abstimmung mit den Kommunalen Jobcentern. Der enge Schulterschluss der Partner in Hessen, Niedersachsen und mit dem Themenfeldführer, dem Land Nordrhein-Westfalen, sowie dem mitarbeitenden Land Hessen bezüglich des Digitalisierungslabors „Arbeit und Ruhestand“ bildet dafür eine stabile Achse.

Teamwork: Jeder hat seine eigene Rolle bei der Problemlösung. Dieses Konzept ging bei den Beteiligten am ALG II Online-Antrag auf.
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Gemeinsam ans Ziel

Die Herausforderungen, die das Projekt mit sich brachte, konnten durch einen  gemeinsamen Gestaltungswillen und  Handlungsentschluss gemeistert werden. Die breite Basis und der Wunsch danach, die zukünftigen Aufgaben gemeinsam zu gestalten, tragen das Projekt bis heute. Eine Hürde war aber sicherlich, dass erstmal wenig von der großen Vision ad hoc umsetzbar war und dass dies zu einiger Desillusionierung auch bei den mitwirkenden Fachexpert*innen geführt hat. Das Ziel vor Augen zu halten und step by step, eben agil voranzugehen, hat jedoch geholfen.

Aufgrund der guten Vernetzung mit den Kommunalen Jobcentern standen für viele Problemlagen (zum Beispiel Datenschutz) Expert*innen zur Verfügung. und an Stellen, an denen dies nicht reichte, wurde externe Expertise dazu geholt. Auch durch die Corona-Krise wurde einiges erschwert, jedoch hat den Fachexpert*innen aus den KJC und dem Kompetenzteam der Einsatz der Kollaborationsplattform  Microsoft Teams® geholfen, in den Prozessen auch „virtuell“ weiter zu kommen und so letzten Endes den ALG II-Antrag online zu bringen.

Offener Umgang und hohe Entscheidungsbefugnis

Von wesentlichem Wert waren und sind das Zusammenwirken der Beteiligten auf der Metaebene und die Unterstützung der Projektleitung durch das Land Hessen. In der operativen Umsetzung haben die Begleitung durch ein versiertes Beratungsunternehmen und tägliche Lagebesprechungen („Tagessprint“) sowie ein systematisches Nachhalten der Umsetzung von Vereinbarungen sehr geholfen. Schwierige Situationen wurden dadurch gemeistert,  dass Probleme offen benannt wurden und der Fokus auf eine lösungsorientierte Arbeit gerichtet war. Darüber hinaus ist die hohe Entscheidungsbefugnis der Projektleitung und des Expertenteams ein zentraler Erfolgsfaktor.

Nutzer*innen von Anfang an dabei

Potentielle Nutzer*innen des Antrags auf Arbeitslosengeld II wurden von Anfang an beteiligt. Sie wurden sowohl in die Planungen und  die Entwicklung des Klick-Prototypen eingebunden als auch bei der auch bei der Umsetzung. Es war für alle Beteiligten eine neue Erfahrung, nicht an den eigenen Vorstellungen festzuhalten, sondern wirklich den Bedarf der Nutzer*innen zu sehen. Wenn Nutzer*innen sich auf einer Oberfläche nicht zurechtfinden, dann muss diese nicht erklärt, sondern so angepasst werden, so dass sie selbsterklärend ist. Diesen Aspekt wird das Kompetenzteam Digitale Transformation der KJC bei den weiteren Projekten noch stärker in den Fokus nehmen und insbesondere bei frühzeitigen Tests darauf eingehen.

 

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Eine wichtige Erkenntnis  war durch die Umsetzung des Go Live ALG II Antrag: Bei kommenden Vorhaben zuerst das Zielbild schärfen und dann nach einer Technik der Umsetzung suchen. Hierbei sollte man sich nicht  frühzeitig festlegen und Dinge ausschließen. Es ist ganz entscheidend, dass die Zielvorstellung den Anforderungsmaßstab setzt („Was will ich erreichen?“), den die dafür einzusetzende Technik erfüllen muss. Das umgekehrte Vorgehen der Technikauswahl führt immer zur Begrenzung, zur Einschränkung der Zielmöglichkeiten.

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