„Wir sind im Zeitplan“
Abgeschlossen: Auswärtiges Amt und Land Brandenburg beenden Planungsphase für „Ein- und Auswanderung“
„Der schnelle Abschluss der Planung wäre ohne die Mitarbeit vieler Behörden auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene nicht möglich gewesen“, erklärte die Innenstaatssekretärin in Potsdam. Aus Brandenburg sind außerdem die Ausländerbehörden Teltow-Fläming, Elbe-Elster und Potsdam in die Arbeit einbezogen sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Wir wollen versuchen, bis Ende des Jahres 2019 erste greifbare Ergebnisse vorzulegen.
Zugänglichere Lösungen schaffen
Nun gehe es im nächsten Schritt darum, die Digitalisierungspläne wirklich zu konkretisieren. “Wir wollen versuchen, bis Ende des Jahres 2019 erste greifbare Ergebnisse vorzulegen“, so Lange. „Ich bin da recht optimistisch, dass dies auch gelingen wird. In jedem Falle: Wir sind im Zeitplan.“
Antje Leendertse, Staatssekretärin des Auswärtigen Amts, sprach von einem Etappenziel. „Wir haben an nutzerfreundlichen, leicht zugänglichen und verständlichen Lösungen gearbeitet, sodass Bürgerinnen und Bürger künftig Verwaltungsleistungen in diesem Bereich digital nutzen können.“
Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärungen, Staatsangehörigkeit
Neben dem AA und dem Landesinnenministerium arbeiten auch das Bundesinnenministerium und mehrere nachgeordnete Behörden (z. B. das BAMF) sowie Vertreter der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg an dem Themenfeld.
„Ein- und Auswanderung“ umfasst Leistungen wie die Beantragung eines Aufenthaltstitels, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder den Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Ein Aufenthaltstitel wird bei den kommunalen Ausländerbehörden betragt und von Personen aus Nicht-EU-Staaten benötigt, die beispielsweise in Deutschland arbeiten oder studieren möchten. Bei einer Verpflichtungserklärung erklärt eine einladende Person sich bereit, die Kosten des Aufenthalts für einen Gast aus einem Nicht-EU-Staat zu übernehmen, falls dieser selbst dazu nicht in der Lage ist.