Evaluierung und Weiterentwicklung von Wertgrenzen in der VOB/A
Präsentation zum Auftaktworkshop am 19. Februar 2021
Die seit einigen Jahren laufende Diskussion um eine Erhöhung der Wertgrenzen für Bauvergaben wurde durch die Corona-Pandemie erneut befeuert. Zahlreiche Bundesländer (sowie der Bund selbst) haben corona-bedingte Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Vergabeverfahren beschlossen. Diese Vereinfachungen sind zum großen Teil zeitlich befristet.
Einleitend beinhaltet die beigefügte Präsentation einen kurzen Überblick über den für Bauvergaben maßgeblichen EU-Schwellenwert sowie die Verfahrensarten im Ober- sowie im Unterschwellenbereich. Die Präsentation behandelt im Weiteren die Anwendbarkeit der VOB/A und den landesspezifischen Bestimmungen. Den Schwerpunkt bildet eine Übersicht der aktuell geltenden Wertgrenzen auf Bundes- und Landesebene mit Einzelheiten zu den Regelungen auf kommunaler Ebene. Aufgrund der Komplexität dieses bauvergaberechtlichen „Flickenteppichs“ befinden sich zahlreiche Details in den Notizen zu den einzelnen Folien.
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