Die Briefwahl aus Sicht des e-Votings
Ein Problemwahlkanal? |Vier Empfehlungen für einen sicheren und praktikablen Weg außerhalb der Wahlkabine von Prof. Müller-Török
Der Autor dieses Beitrags hat, einer langen Publikationstradition auf diesem Gebiet folgend (Beispiele, s. Verlinkungen rechts), den Versuch unternommen, die in dieser Empfehlung aufgestellten Anforderungen an e-Voting dahingehend zu überprüfen, ob sie von der guten, alten Briefwahl erfüllt würden. Ein ausführlicher, englischsprachiger Beitrag hierüber erscheint in der nächsten Ausgabe des Masaryk University Journal of Law and Technology, Vol 13, No. 1 (2019).
Beide Verfahren, sowohl e-Voting als auch die Briefwahl, sind Distanzwahl-verfahren: der Wähler geht nicht persönlich ins Wahllokal und vollzieht die gesamte Wahlhandlung unter den wachsamen Augen der Wahlkommission, sondern von zuhause oder woanders.
e-Voting und Briefwahl – beides Distanzwahlverfahren
Dieser Gedanke, Anforderungen an e-Voting auch auf Briefwahl anzuwenden und zu sehen, ob diese erfüllt werden, klingt auf den ersten Blick bizarr. Die Briefwahl wird seit Jahrzehnten, offenbar ohne größere Probleme, in Deutschland bei Wahlen angewandt. Die klassischen Lehrbücher und Standardwerke über Wahlen und Wahlrecht führen hier keine Probleme an. Allerdings, auf den zweiten Blick, sind beide Wahlverfahren, sowohl e-Voting als auch die Briefwahl, sogenannte Distanzwahlverfahren, d.h. der Wähler geht nicht persönlich ins Wahllokal und vollzieht die gesamte Wahlhandlung unter den wachsamen Augen der Wahlkommission, sondern eben aus der Distanz, von zuhause oder von woanders. Somit müssten die Anforderungen an den einen Distanzwahlkanal, wenigstens im Prinzip, auch vom anderen Distanzwahlkanal erfüllt werden.
Briefwahl ist nicht universell verfügbar, es gibt sowohl von den zeitlichen Abläufen im Wahlrecht wie auch mit den ausländischen Postdienstleistern und Staaten erhebliche Probleme
Zeitliche Abläufe und Postzustellung problematisch
Sehen wir uns einige dieser Anforderungen genauer an: „Solange e-Voting nicht allgemein und überall verfügbar ist, darf es nur ein zusätzlicher, keinesfalls aber der einzige mögliche Wahlkanal sein“, lautet eine Anforderung. Die Sozialwahl oder an die Wahlrechtsausübung durch Auslandsdeutsche belegt, dass Briefwahl keinesfalls nur ein optionaler, zusätzlicher Wahlkanal ist, sondern wenigstens für diese eine Wahl und wenigstens für diese eine, millionenstarke Gruppe, der einzig Mögliche. Briefwahl, so haben in jüngster Zeit Pautsch und Müller-Török in zahlreichen Publikationen gezeigt, ist nicht universell verfügbar – sondern es gibt sowohl von den zeitlichen Abläufen im Wahlrecht wie auch mit den ausländischen Postdienstleistern und Staaten erhebliche Probleme.
Wenige Briefwahlstimmen können entscheidend sein
Wer sich darauf verlässt, dass bspw. die türkische Post und die türkischen Behörden Wahlunterlagen deutscher Staatsangehöriger aus türkischen Gefängnissen unverändert und zuverlässig transportieren, erscheint in diesem Lichte wagemutig. Das war bislang kein wahlentscheidendes Problem, aber wenn bspw. bei der letzten hessischen Landtagswahl der Platz 2 zwischen SPD und Grünen/B90 um 66 Stimmen entschieden wird, dann spielen denkmöglicherweise 34 Briefwahlstimmen von türkisch-hessischen Doppelstaatsangehörigen in türkischen Gefängnissen auf einmal eine wahlentscheidende Rolle. Oder wenn Bürgermeister mit minimalen Stimmenvorsprüngen gewählt werden.
Wenn bei der letzten hessischen Landtagswahl der Platz 2 zwischen SPD und Grünen um 66 Stimmen entschieden wird, dann spielen 34 Briefwahlstimmen von türkisch-hessischen Doppelstaatsangehörigen in türkischen Gefängnissen auf einmal eine wahlentscheidende Rolle.
Zuverlässige Identifikation durch e-Voting
Standard 7 und 8 verlangen eine zuverlässige Identifikation bzw. Authentifizierung des Wählers. Dies ist im e-Voting möglich, allerdings bei der Briefwahl nicht einmal gefordert. Einerseits kennen etliche Mitgliedsstaaten des Weltpostvereins keine eigenhändige Übergabe eines Einschreibens mit Überprüfung anhand eines amtlichen Lichtbildausweises, andererseits verzichten die Wahlbehörden auch im Inland auf diese sichere Form der Zustellung. Es bedarf nur wenig Phantasie, um sich vorzustellen, wie man Briefwahlunterlagen für Dritte anfordern, empfangen und absenden kann, ohne entdeckt zu werden.
Es bedarf nur wenig Phantasie, um sich vorzustellen, wie man Briefwahlunterlagen für Dritte anfordern, empfangen und absenden kann.
Einige „denkunmögliche“ Annahmen
Standard 15 bis 17 hingegen verlangen Dinge, die eine Briefwahl denkunmöglich leisten kann, die aber für Distanzwahlverfahren notwendig sind, nicht nur für elektronische Verfahren: Der Wähler soll sich vergewissern können, ob seine abgesandte Stimme in die Wahlurne gelangt ist, ob sie gezählt wurde und zudem überprüfen können, ob sie auch für die richtige Partei/Liste gezählt wurde – bei gleichzeitiger Wahrung des Stimmgeheimnisses!
Österreichische Bundespräsidentenwahlen
Spätestens im Lichte der österreichischen Bundespräsidentenwahlen 2016 sollte nun klar sein, dass es gerade hierbei massive, ganz massive Probleme mit der Nachvollziehbarkeit des gesamten Wegs der Briefwahlstimme gibt. Dies beginnt bei privatisierten Postdienstleistern, die kurzfristig den Betrieb einstellen wie die RegioPost Pfalz 2018 und endet damit, dass letztendlich die in den Briefkasten geworfene Stimme einer Flaschenpost ähnelt, von der man hofft, dass sie ankommt – aber weder als Wähler noch als Wahlbehörde hierüber Kontrolle hat, was mit dieser Sendung auf dem Weg passiert. Dass hunderte Wahlbriefe auf dem Postweg verschwinden können und tatsächlich verschwinden, ist dokumentierte Realität.
Es gab Einzelfälle, etwa in Geiselhöring/Bayern, wo ein Landwirt und Ehemann einer Kreistagskandidatin im März 2014 ein paar hundert Erntehelfer aus EU-Staaten mit Briefwahlunterlagen versorgte und die Wahl deshalb aufgehoben und wiederholt werden musste.
Keine wissenschaftliche Erhebung der Problemfälle
„Aber die deutsche Briefwahl ist doch sicher!“, wäre jetzt die erwartbare Antwort. Nun, das wissen wir nicht. Es gab und gibt Einzelfälle wie derjenige in Geiselhöring/Bayern, wo eine Landwirt und Ehemann einer Kreistagskandidatin im März 2014 ein paar hundert Erntehelfer aus EU-Staaten mit Briefwahlunterlagen versorgte und diese wohl auch ausfüllte und abgab und die Wahl deshalb aufgehoben und wiederholt werden musste. Oder den berühmten Fall von Giovanni di Lorenzo, der bei EU-Parlamentswahlen zweimal wählte, einmal auf dem italienischen Ticket und einmal auf dem deutschen Ticket.
Was es aber nicht gibt, ist eine Übersicht über alle diese Einzelfälle, eine systematische wissenschaftliche Erhebung, Sammlung und Auswertung dieser Thematik. Im Vereinigten Königreich haben das Isobel White und Charly Coleman 2011 und 2015 unternommen (siehe unten), beide Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes des Unterhauses. Die Ergebnisse waren, gelinde gesagt nicht erfreulich.
Vier Vorschläge…
Es wäre, so der erwähnte Aufsatz im Masaryk University Journal of Law and Technology, nun dringend notwendig...
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Entweder ein zentrales bundesweites Wählerverzeichnis zu implementieren oder für einen gleichwertigen und ständigen Abgleich der vielen dezentralen Verzeichnisse zu sorgen, im Falle der Wahlen zum Europäischen Parlament gleich unionsweit.
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Den Versand von Briefwahlunterlagen mit einfachem Brief zu beenden und wenigstens per eigenhändigem Einschreiben mit Überprüfung der Identität zu ersetzen, wie es andere Staaten seit Beginn der Briefwahl machen, auch ärmere Staaten als Deutschland.
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Einen Mechanismus einzuführen, der es dem Briefwähler ermöglicht, bei Wahrung des Stimmgeheimnisses zu überprüfen, ob seine Briefwahlstimme eingelangt ist und gewertet wurde.
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Bezüglich der wahlberechtigten Auslandsdeutschen das sie betreffende Wahlrecht, v.a. die Fristenläufe völlig zu überarbeiten.
e-Voting nicht doch der sicherere Weg?
Oder aber, im Sinne einer Digitalisierung, darüber nachzudenken ob e-Voting nicht doch der einfachere und sicherere Weg zur Stimmabgabe aus der Distanz wäre.