OZG-Umsetzung in Bayern: Wie Bergsteigen
Bayern hat 54 Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz definiert, die bis Ende 2022 online gehen sollen - und einen guten Plan, das auch zu schaffen.
„Die Zeit rennt!“ - unter diesem Motto veranstaltete die MACH AG ein Webinar zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Während der Veranstaltung gaben Carolin Stimmelmayr und Dr. Vanessa Greger vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales einen Überblick über die OZG-Umsetzung in dem Bundesland. Christian Rupp, Chief Innovation Officer der MACH AG, informierte über die Anforderungen der EU in puncto Digitalisierung.
OZG-Umsetzung: Behörden sind mittendrin
Bis Ende 2022 müssen die im Onlinezugangsgesetz aufgeführten 575 Leistungsbündel hierzulande umgesetzt werden. Dafür gilt es, zwischen 6.000 und 7.000 einzelne Verwaltungsleistungen online zu stellen. Einen kleinen Eindruck über den Stand der Umsetzung vermittelte eine Umfrage zu Beginn des Webinars: Von den mehr als 100 Teilnehmer:innen via Zoom sagten rund 30 Prozent, sie stünden erst am Anfang. Knapp zwei Drittel sind eigenen Angaben zufolge mittendrin, nur wenige haben noch gar nicht begonnen.
Ambitioniert ist das Vorhaben des Bundeslandes Bayern: „Wir wollen bis Ende dieses Jahres die 54 wichtigsten OZG-Leistungen umsetzen“, sagte Carolin Stimmelmayr, Referatsleiterin Digitale Verwaltung, OZG und Identitätsmanagement beim Bayerischen Staatsministerium für Digitales.
OZG-Masterplan Bayern
Dr. Vanessa Greger, Stellvertreterin von Carolin Stimmelmayr, hob die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen hervor: „Es ist wie beim Bergsteigen, schwierige Wege geht man besten gemeinsam.“ So liegt allein bei 370 Leistungspaketen die Regelungskompetenz beim Bund, die Umsetzung erfolgt durch Länder und Kommunen.
Für die eigentliche Realisierung hat die bayerische Landesregierung den „OZG-Masterplan Bayern“ aufgestellt. Er regelt die Umsetzung bis Ende 2022. Zu den Top-Leistungen, die bis Ende dieses Jahres online gehen können, gehören laut Referatsleiterin Stimmelmayr unter anderem das Beantragen von Wohngeld oder einer Baugenehmigung sowie die An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen. „Im kommenden Jahr rollen wir dann die Top-54-Leistungen in die Kommunen aus“, sagte sie.
Digitallots:innen für Kommunen
Dr. Vanessa Greger unterstrich die Bedeutung der Kommunen bei der Umsetzung des OZG. Sie seien das Gesicht der Verwaltung und müssten daher eng einbezogen werden. Bayern hat dafür das Förderprogramm „Digitales Rathaus“ aufgelegt. Außerdem können Mitarbeiter:innen der Städte und Gemeinden dort in einem viertägigen Kursus zu Digitallots:innen ausgebildet werden.
Mitentscheidend für den Erfolg der OZG-Umsetzung ist aber auch: „Wir brauchen eine Vision, wo wir hinwollen“, betonte Carolin Stimmelmayr. Zu den strategischen Leitlinien in Bayern gehört es, Prozesse zu vereinfachen, wo das möglich ist, und ein flexibles Herangehen, statt zentraler Vorgaben. Als Beispiel hierfür verwies die Referatsleiterin auf die unterschiedlichen Anforderungen, die Großstädte wie München oder Augsburg einerseits und kleine Gemeinden andererseits haben.
Durch Umfragen Bedarfe der Bürger ermitteln
Dr. Vanessa Greger machte anschaulich, wie auch die Bürger:innen des Landes in die Umsetzung des OZG eingebunden werden - etwa durch Umfragen. Auf dieser Basis sollen Ideen entwickelt werden, wie der Bedarf der Menschen gedeckt werden kann. Anschließend wird nach der besten Lösung gesucht und diese eingeführt. Dr. Greger sagte dazu: „Bei uns stehen die Menschen im Mittelpunkt.“ Daher werde es auch eine Feedbackmöglichkeit für die Nutzer:innen geben.
Single-Digital-Gateway-Verordnung und Once-Only-Prinzip
Die Feedbackmöglichkeit ist übrigens auch eine Verpflichtung, die die Europäische Union (EU) den Verwaltungen auferlegt hat, wie Christian Rupp von der MACH AG sagte. Er verwies auf die hohen Anforderungen, die die Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG) der Union stellt. „Bis Ende des Jahres müssen viele wichtige Informationen von Verwaltungsseite europaweit zweisprachig angeboten werden“, berichtete Rupp. Bis Ende 2023 muss es bei wichtigen Verfahren möglich sein, dass sich ein Deutscher mit der elektronischen Funktion seines Personalausweises bei den Behörden in Österreich und umgekehrt ausweisen kann. Zudem werde die EU nächstes Jahr eine weitere Durchführungsrechtsakte zum Once-Only-Prinzip veröffentlichen. Auch Christian Rupp griff das Bild der Bergbesteigung in diesem Zusammenhang auf: „Der Weg zum Gipfel wird sich immer wieder ändern.“