Was uns die Polizeiliche Kriminalstatistik verrät – und was nicht
Die Klartext!-Kolumne des Rechtsexperten Wolfgang Bosbach
Sollte die Polizei nicht durch eigene Bemühungen, zum Beispiel ganz gezielte Fahndungsarbeit, oder durch Hinweise oder Zufälle von Straftaten erfahren, dann hängt die statistische Erfassung von Delikten ganz entscheidend vom Anzeigeverhalten der Geschädigten oder von Zeuginnen und Zeugen ab. Wenn beispielsweise der entstandene Schaden von einer Versicherung reguliert werden soll und diese zuvor die Erstattung einer Anzeige verlangt, wird diese ganz sicher erstattet.
Umgekehrt können Anzeigen trotz Straftaten unterbleiben, wenn das Opfer davon ausgeht, dass die Täter mangels Ermittlungsansätzen sowieso nicht ermittelt werden können – oder aus Angst vor Rache der Ganoven.
In einigen Deliktsbereichen ist die Kontrolldichte von überragender Bedeutung: ohne Kontrolle im ÖPNV keine „Schwarzfahrer/-innen“ – nur statistisch natürlich. Wer zeigt sich nach erfolgreicher Beförderungserschleichung schon selber an?
Das Gleiche gilt für das besonders traurige Kapitel „Drogenkriminalität“. Entscheidend ist der Verfolgungsdruck! Der Dealer wird sich der Polizei ebenso wenig offenbaren wie seine Kundschaft!
Das führt uns zum Thema „Aufklärungsquote“, die natürlich in den Deliktsbereichen Ladendiebstahl und Schwarzfahren zwangsläufig extrem hoch sein MUSS , circa 100 Prozent. Schließlich fällt die Entdeckung der Tat fast immer mit der Überführung des Täters zusammen.
Dem gegenüber ist diese Quote zum Beispiel beim Wohnungseinbruch traditionell sehr niedrig. 2019 schwankte sie zwischen 29,4 Prozent in Thüringen und traurigen 15,1 Prozent im Saarland, wobei man „Aufklärung“ nicht mit der Verurteilungsquote gleichsetzen darf, diese liegt noch deutlich darunter.
Im Sinne einer PKS gilt eine Tat schon dann als aufgeklärt, „wenn nach polizeilicher Einschätzung ein Tatverdächtiger mit hinreichendem Tatverdacht(!) ermittelt wurde. Unbeschadet der Frage, ob der Tatverdächtige von der Justiz angeklagt und verurteilt wird“. Also auch dann, wenn der Verdächtige vielleicht gar nicht der wahre Täter war oder auf Dauer verschollen sich der Justiz entzieht.
Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Richtlinien zur Bearbeitung einer PKS alleine in den letzten 10 Jahren über 200 Mal geändert worden sein sollen, dann zeigt das zweierlei: Wie wichtig wissenschaftlich aufgearbeitete periodische Sicherheitsberichte sind und dass die Skepsis von Franklin D. Roosevelt nicht ganz grundlos war.
Der Autor ist Kongresspräsident des GDÖS – Berliner Kongress für wehrhafte Demokratie. Von 1994 bis 2017 war Wolfgang Bosbach Mitglied des Deutschen Bundestages und dort unter anderem von 2000 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion für den Bereich Innen- und Rechtspolitik und von 2009 bis 2015 Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses.