VdZ: Der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zufolge ist die Zahl der Straftaten 2017 auf den tiefsten Stand seit 25 Jahren gefallen. Wie hoch ist aus Ihrer Sicht der Aussagewert der Statistik?
Bliesener: Die PKS bildet das sogenannte Hellfeld der Kriminalität ab, d.h., die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten. Damit hat die PKS eine spezielle Perspektive auf die Kriminalität, sie bildet aber einen wichtigen Mosaikstein zum Gesamtbild. Bei der Interpretation von Veränderungen der Kriminalität im Hellfeld über die Jahre müssen wir jeweils prüfen, inwiefern andere Ursachen auszuschließen sind. Beispielsweise kann der Gesetzgeber den Straftatenkatalog verändern, z.B. indem er Stalking aufnimmt. Es kann sich die Bevölkerungszahl, z.B. durch Zuzug, verändern. Mehr Menschen bedeutet in der Regel auch mehr Kriminalität. Oder die Bereitschaft der Opfer, eine erlebte Straftat anzuzeigen verändert sich, wie wir es bei den Missbrauchsfällen in Kirche und Jugendeinrichtungen erlebt haben.
In der Kriminologie wird das Bild der PKS in der Regel durch andere Datenquellen wie etwa Befragungen, Versicherungsstatistiken ergänzt, um so Fehlinterpretation zu vermeiden. Gleichwohl bleibt die PKS für die Kriminologie und Kriminalpolitik ein wichtiger Indikator für Art und Ausmaß der Kriminalität in der Gesellschaft.
VdZ: Ihr Institut hat in den letzten Jahren verschiedene Aspekte des Wohnungseinbruchdiebstahls untersucht. Für 2017 wurde in diesem Bereich ein Rückgang um sagenhafte 23,0 Prozent verzeichnet. Wie kommt es dazu – und gilt hier jetzt Entwarnung?
Bliesener: Eine genaue Ursachenanalyse konnten wir bisher nicht vornehmen. Polizei und Sicherheitsindustrie haben allerdings viel unternommen, um die Bürgerinnen und Bürger über sinnvolle Präventionsmaßnahmen aufzuklären und das eigene Heim zu schützen. Auch der Verfolgungsdruck, der Einsatz neuer polizeilicher Maßnahmen und einige Ermittlungserfolge werden einen Teil zum Rückgang beigetragen haben.
VdZ: Die Analyse einer Stichprobe aus 1.606 polizeilich aufgeklärten Wohnungseinbrüchen in Berlin, Bremerhaven, Hannover, Stuttgart und München 2016 hat gezeigt, dass der Großteil der Verfahren eingestellt wird und es lediglich in 2,6 Prozent der Fälle zu einer Verurteilung kommt. Welche Auswirkungen hat die Strafandrohung des Staates?
Bliesener: Die geringe Verurteilungsquote ist zunächst einmal nicht akzeptabel. Wir brauchen hier dringend Verbesserungen in der Ermittlung und ein konsequentes Vorgehen der Justiz.
Die vorliegenden Befunde zur Wirksamkeit von Strafe auf kriminelles Verhalten zeigen aber recht übereinstimmend, dass harte Strafen und Strafandrohungen Kriminalität nicht reduzieren können. Zwar reagieren die meisten Menschen auf Strafen und verhalten sich u.a. deshalb gesetzestreu, es gibt aber auch einen bedeutsamen Anteil, der sich nicht auf Strafen reagiert. Diese Menschen können auch durch härtere Strafen nicht abgeschreckt werden.
VdZ: Sie beschäftigen sich auch mit reisenden Tätern und organisierter Kriminalität im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls. Es wird vermutet, dass ein erheblicher Teil der Fallzahlen mit diesen Tätergruppen in Beziehung steht. Haben Sie dazu bereits Erkenntnisse?
Bliesener: Wir konnten in einer Analyse von mehreren Tausend Ermittlungsakten die These einer besonderen Beteiligung reisender Täter mit organisierten Strukturen nicht unterstützen. Allerdings konnten wir nur die gut 16 Prozent der Fälle untersuchen, in denen die Tatverdächtigen ermittelt wurden. Gegen organisierte Banden ist eventuell schwerer zu ermitteln, so dass sie in der Stichprobe unterschätzt werden.
VdZ: Wenn Sie auf die begrenzte Aussagekraft der Statistiken und die begrenzte Wirkung staatlicher Strafandrohung hinweisen, klingt das, als wäre es zu früh, sich in Sachen Wohnungseinbruchdiebstahl zurückzulehnen. Gehört das Thema nicht weiterhin ganz oben auf die Agenda?
Bliesener: Ein Wohnungseinbruch hat häufig erhebliche psychische Folgen für die Opfer, auch wenn der materielle Schaden überschaubar sein kann. Der aktuelle Rückgang ist kein Grund, das Delikt aus den Augen zu lassen. Die Täter müssen weiterhin ermittelt und konsequent verfolgt werden sowie weitere Taten verhindert werden.