Digital integriert: von der Einreise bis zur Einbürgerung
Wie NRW das Onlinezugangsgesetz im Themenfeld Ein- und Auswanderung umsetzt
Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben Projekte aus dem Themenfeld Ein- und Auswanderung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene hohe Priorität. Geflüchtete, ausländische Mitmenschen und Zugewanderte stehen deshalb als Zielgruppe für digitale Verwaltungsleistungen besonders im Fokus. Die Kommunen in NRW und ihre IT-Dienstleister verfolgen bei der OZG-Umsetzung ein gemeinschaftliches Vorgehen. In enger Zusammenarbeit mit der bei d-NRW angesiedelten OZG-Koordinierungsstelle NRW ist der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in diesem Prozess ein wichtiger Partner der Kommunen und auch des Landes NRW.
Medienbruchfreie Prozesse im Ausländer- und Einwanderungsrecht
Das Themenfeld Ein- und Auswanderung ist eines von vierzehn Themenfeldern innerhalb der OZG-Umsetzung. Ziel der medienbruchfreien Digitalisierung im Ausländerwesen ist es, Menschen mit ausländischem Pass sowohl den Zugang zu Leistungen zu erleichtern als auch das Inanspruchnehmen von Leistungen zu erhöhen. Dieser Schwerpunkt spiegelt sich in insgesamt neun Umsetzungsprojekten auf kommunaler Ebene in NRW wider. Gemeinsam mit dem Fachpersonal der Ausländerbehörden, kommunalen IT-Dienstleistern sowie dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) NRW werden die oftmals komplexen Prozesse analysiert und darauf basierend digitale Online-Services entwickelt. Diese stehen anschließend allen Kommunen im Kommunalportal.NRW zur Nachnutzung zur Verfügung. In der öffentlich zugänglichen Datenbank des KDN kann der Umsetzungsstatus dieser Projekte jederzeit eingesehen werden. Die Datenbank ist das Digitalisierungs-Dashboard der Kommunen in NRW mit Zahlen und Fakten für einen Überblick über Zuständigkeiten, Priorisierungen, Status-Informationen, zeitliche Planungen, Skizzen und weitere Details.
Start der Umsetzung: Einbürgerung bald als Online-Service verfügbar
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Federführung zur Umsetzung der OZG-Leistung Einbürgerung als bundesweit angebotene Einer-für-Alle-Lösung (EfA) übernommen. Basierend auf den Ergebnissen des Digitalisierungslabors soll ein Online-Antrag entwickelt und für alle Länder auf dem Kommunalportal.NRW betrieben werden. Hiermit hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW den KDN Ende 2020 beauftragt. In einem weiteren Schritt soll eine Anbindungsmöglichkeit an die Software der Einbürgerungsstellen in Form einer standardisierten Ausgangsschnittstelle erfolgen. Die Projektstruktur ist abgestimmt: Unterstützt wird die Umsetzung durch die Stadt Solingen, die im Rahmen des Förderprogramms Digitale Modellregionen NRW für die OZG-Leistung „Einbürgerung“ Standardprozesse aufgenommen hat, die über den Anspruch des OZG hinausgehen und bis in die behördeninternen Abläufe hineinreichen. Das KDN-Mitglied regio iT hat die Rolle des Entwicklungspartners übernommen. Darüber hinaus haben auch die Städte Bielefeld, Köln, Hamm, Mettmann und Düsseldorf ihre Mitarbeit zugesagt.
Zur Übermittlung des Einbürgerungsantrages an die Fachverfahren ist ein neuer Standard notwendig. Hierzu wird sich das Land NRW (MKFFI) bei einer vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) finanzierten „Standardschmiede“ bedienen. Die Stadt Solingen hat bei diesem erstmaligen bundesweiten Format mitgewirkt.
Vier Projekte in der Konzeptionsphase
Das Projekt „Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose“
Obwohl die OZG-Leistung Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose auf Bund-Länder-Ebene depriorisiert wurde, stieß die digitale Umsetzung dieser Verwaltungsleistung innerhalb des kommunalen Themenfeld-Workshops in Bielefeld im November 2019 auf größeres Interesse. Auch wenn eine Vorsprache der antragstellenden Person weiterhin notwendig ist, lassen sich vorgelagerte Prozessschritte dennoch digitalisieren. Zusammen mit ihrer Ausländerbehörde und dem Essener Systemhaus entwickelt die Stadt Essen Lösungen auf Basis von Form-Solutions. Bereits Anfang 2021 wird die Leistungsspezifikation im Föderalen Informationsmanagement (FIM) erstellt. Nach Abschluss der Konzeption und Entwicklung wird der Antrag im Kommunalportal.NRW veröffentlicht, sodass eine Nachnutzung für jede Kommune in NRW möglich ist.
Das Projekt „Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz“
Basierend auf dem Prozess der Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt entwickelt die Stadt Münster unter Projektleitung ihres IT-Dienstleisters citeq in Zusammenarbeit mit den Städten Unna, Dortmund, Köln und Troisdorf sowie dem Unternehmen Form-Solutions einen Antrag, der nach Projektabschluss von allen Kommunen über das Kommunalportal.NRW nachgenutzt werden kann. Erste Bundesländer wie zum Beispiel Brandenburg haben bereits Interesse an einer Nachnutzung der Lösung aus NRW geäußert. Eine bundesweite Nachnutzung als Einer-für-Alle-Lösung ist daher nach erfolgreicher Implementierung des Online-Antrags in NRW denkbar. Aktuell befindet sich das Projekt in der Konzeptionsphase, hierzu wurde ein Fördersteckbrief eingereicht. Zum Projektinhalt gehört ebenfalls die Einbindung der Leistung Gesundheitsleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz aus dem OZG-Themenfeld Gesundheit. Hier hat das Land Niedersachsen die bundesweite Federführung.
Das Projekt „Aufenthaltstitel“
Im Juli 2020 startete das themenfeldfederführende Bundesland Brandenburg den Aufruf einer Interessenbekundung zur Mitentwicklung und Nachnutzung der Einer-für-Alle-Lösung Aufenthaltstitel. Den Antrag hat ein Projektteam aus Vertretungen des Landesinnenministeriums, des brandenburgischen IT-Dienstleisters (ZIT-BB), drei Pilotpartnern der jeweiligen Landkreise sowie die Landeshauptstadt Potsdam entwickelt. Ebenfalls beteiligt sind der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Brandenburg sowie die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Seit Anfang Dezember 2020 können in Brandenburg Online-Anträge zum Aufenthaltstitel gestellt werden. Nach einer Abstimmungsphase entschied das Land NRW (MKFFI), sich dieser Interessenbekundung anzuschließen. Die Pilotierung wird durch das Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Köln durchgeführt und durch eine Reihe von Kommunen – derzeit Düsseldorf, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Soest – unterstützt. Erste Projekttreffen haben hierzu bereits stattgefunden. Da der Antrag in NRW nicht neu entwickelt wird, werden technische Gegebenheiten geschaffen, damit die Leistung im Kommunalportal.NRW aufgerufen und von allen Kommunen in NRW nachgenutzt werden kann. Für ein umfangreiches Leistungsspektrum wird das Umsetzungsprojekt Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen ebenfalls integriert, da die beiden OZG-Leistungen aufeinander aufbauen. Die Anträge selbst werden auf dem Portal Brandenburgs betrieben. Ziel ist eine Weiterleitung der Antragsdaten via sicheren OSCI-Transport vom Portal des Landes Brandenburg über das Kommunalportal.NRW zu der jeweiligen Kommune.
Das Projekt „Verpflichtungserklärung“
Ein weiteres Projekt, das sich aktuell in der Konzeptionsphase befindet, ist die Verpflichtungserklärung. Hier plant das Land NRW, sich an der Einer-für-Alle-Lösung des Landes Hessen zu beteiligen. Über das Kommunalportal.NRW soll der Antrag aus Hessen allen Kommunen in NRW zur Verfügung gestellt werden. Für die Pilotierung des Projekts werden derzeit Ausländerbehörden gesucht. Darüber hinaus sind die OZG-Leistungen Beschäftigungserlaubnis und Verpflichtungserklärung ebenfalls Gegenstand der Modellprojekte der Stadt Solingen, die nach Abschluss des Projektes ihre Ergebnisse allen Kommunen in NRW zur Verfügung stellen.
Mehr erfahren & mitwirken
Der KDN – Dachverband sowie das Kompetenzzentrum Digitalisierung im KDN informieren regelmäßig über aktuelle Themen und Projektfortschritte – auf der Website, in der offenen Datenbank, im Newsletter und in individuellen OZG-Themenfeld-Infoverteilern sowie auf Twitter. Kommunale Fachexpertinnen und Fachexperten sind herzlich eingeladen, sich an der Umsetzung der Projekte aus den OZG-Themenfeldern unterstützend zu beteiligen. Melden Sie sich beim CCD (ccdigitalisierung[at]kdn.de), wenn Sie die Digitalisierung in NRW mit vorantreiben möchten.