Bayerisches Rathaus; Kommunen; OZG; Digitalisierung; Verwaltungsverfahren
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„Qualität spiegelt sich oft erst im Vergleich“

Kooperation und Wettbewerb schließen sich nicht aus / AKDB: Bestmögliche digitale Lösungen vor Einheitsverfahren

Rund 2.000 der bundesweit mehr als 11.000 Kommunen bundesweit liegen in Bayern. Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) betreut im Freistaat viele kleine Gemeinden mit wenigen 1.000 Einwohnern und bietet ebenso bundesweit Leistungen an. Der öffentlichen Hand nützten keine Mono- und Oligopole, betont der E-Government-Verantwortliche Michael Diepold. Es brauche mehr Wettbewerb, um bestmögliche Lösungen für die Digitalisierung der Verwaltung hervorzubringen. Auch bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Michael Diepold ist bei der AKDB zuständig für das E-Government.
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„Prioritäten setzen“, auf diesen Ansatz kommt Michael Diepold, Senior Vice President Digital Government bei der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), oft zu sprechen. Kein Wunder, müssen doch viele hundert Verwaltungsleistungen in den nächsten Jahren in den mehr als 2.000 bayerischen Kommunen digitalisiert werden. „Einige Verfahren existieren ja bereits schon, können aber oft noch nicht durchgängig digital umgesetzt werden.“ Genau dort gehört aus Diepolds Sicht im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) genauer hingeschaut.

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Einige Verfahren existieren ja bereits schon, können aber oft noch nicht durchgängig digital umgesetzt werden.

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Gesetzliche Unzulänglichkeiten ausräumen

Worin liegen die eigentlichen Hürden? Es seien weniger die rein technischen Belange, um die es sich bei der Neugestaltung künftiger Verwaltungsverfahren drehe. Diepold spricht weitaus häufiger von organisatorischen und in einigen Fällen von fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen. Man könnte auch „Unzulänglichkeiten“ sagen, schließlich sind Länder und Kommunen gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2022 eine ganze Reihe ihrer Leistungen digital anzubieten. Dafür sollte die Gesetzlage stimmen.

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Das Personenstandsrecht schreibt weiterhin die „Papierform“ vor. Hier gibt die aktuelle Rechtsordnung einfach noch keinen durchgängigen und medienbruchfreien Digitalisierungsprozess her.

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Es braucht effektive Register

Der „OZG-Umsetzungskatalog“ listet eine ganze Reihe an Verwaltungsverfahren auf, bei denen die Kommunen zwischen Alpen und Fichtelgebirge längst soweit wären, wenn sie denn dürften. Zum Beispiel im Personenstandswesen. So hat der Freistaat als eines der wenigen Bundesländer seit 2014 ein zentrales digitales Personenstandsregister etabliert, auf das Mitarbeiter der Standesämter direkt zugreifen können. „Das Personenstandsrecht schreibt aber weiterhin die „Papierform“ vor“, erklärt Diepold. „Hier gibt die aktuelle Rechtsordnung einfach noch keinen durchgängigen und medienbruchfreien Digitalisierungsprozess her.“ Deshalb müssten etwa Paare vor der Eheschließung ihre Geburtsurkunden weiterhin beim zuständigen Standesamt beantragen, zumeist selbst abholen und dann bei der Bestellung des Aufgebots vorlegen. Genau das soll sich eigentlich mit dem OZG ändern. Diepold drängt hier auf mehr Geschwindigkeit, auch weil Bayern in puncto „moderner Staat“ bundesweit vorne mitspielt. Daran soll angeknüpft werden.

Das bayerische Bürger-Service-Portal: die BayernID.
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1.600 Kommunen auf dem Bayern-Portal

Am zentralen Servicekonto – der BayernID – beteiligen sich mittlerweile mehr als 1.600 Kommunen. Die „kritische Masse“ sei damit überschritten, so der E-Government-Experte. Jetzt geht es darum, flächendeckend, neben den bestehenden Online-Angeboten, weitere digitale Prozesse zu etablieren. Dabei stehen Aufwand und Nutzen im Zentrum: „Wir digitalisieren zuerst solche Services, die großes Potential für unsere Bürger und Unternehmen versprechen.“ Die schiere Zahl der virtualisierten Verwaltungsverfahren dürfe nicht im Vordergrund stehen. Selbst wer schon mehrere Leistungen digitalisiert habe, müsse sich immer wieder nach dem tatsächlichen Mehrwert fragen lassen. „Auf das Wesentliche konzentrieren“, unterstreicht Diepold. Es seien jene Anwendungen zurückzustellen, die absehbar nur im kleinen Rahmen umgesetzt und von nur wenigen Bürgern genutzt würden.

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Wir digitalisieren zuerst solche Services, die großes Potential für unsere Bürger und Unternehmen versprechen.

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Passgenaue Lösungen vor einheitlichen Verfahren

Im begonnenen OZG-Umsetzungsprozess setzen die Akteure auf Kooperation – die 575 Verwaltungsverfahren wurden in 14 Themenfeldern auf Arbeitsgruppen aus Bundesressorts und Länder verteilt. Das Ziel: möglichst keine Doppelarbeit leisten – „das Rad nicht immer neu erfinden“. Grundsätzlich eine gute Idee, da geht man auch im Freistaat mit. Diepold zweifelt jedoch daran, dass sich alle Verwaltungsverfahren durch einmal erdachte, einheitliche Lösungen bundesweit ausrollen lassen. „Dafür ist die kommunale IT-Landschaft einfach zu unterschiedlich. Wir müssen darauf achten, dass passgenaue Lösungen mit hoher Qualität entstehen. Und Qualität spiegelt sich oft erst im Vergleich. Das ist eine Stärke des föderalen Systems in Deutschland.“

Es gilt mit Qualität zu überzeugen: Die AKDB ist regulärer Marktteilnehmer und muss jede Kommune mit ihren Leistungen überzeugen - auch und gerade in Bayern.
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AKDB in besonderer Rolle

Im Vergleich zu anderen öffentlichen IT-Dienstleistern in Deutschland hat die AKDB auch die Aufgabe, den Wettbewerb zu fördern. Das Unternehmen wird zwar von den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern getragen. Die Kommunen und das Land selbst sind aber keine Anteilseigner, deshalb stehen die Münchner im Wettbewerb mit privaten wie öffentlichen Dienstleistern.  

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Keine Kommune ist verpflichtet, mit uns zusammen zu arbeiten.

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Leistungen und Lösungen nicht oktroyieren

 „Keine Kommune ist verpflichtet, mit uns zusammen zu arbeiten“, sagt Diepold. Das Unternehmen sei zwar bis in die kleinste Gemeinde des Freistaates tätig, gerade bayerische Kommunen ließen sich aber ungern Leistungen „oktroyieren“. Qualität und Service müssen überzeugen – das gelte gleichermaßen für das bundesweite Geschäft: „Wir arbeiten für den Bund und kooperieren auch mit anderen öffentlichen IT-Dienstleistern.“ Ein Anliegen der AKDB ist es deshalb, den Wettbewerb aufrecht zu erhalten. Das sei „ein hohes Gut“, betont Diepold. Gerade für Kommunen könnten Mono- und Oligopole schwer und teuer wiegen, wenn gesetzliche Vorgaben zwingend umzusetzen sind. „E-Commerce ist freiwillig, E-Government ist bald ein Muss.“ Spätestens Ende 2022.