Bosbach
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BBK – Das unbekannte Wesen

Kann das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) leisten, was sein Name verspricht?

Nicht erst – aber vor allem – durch die Starkregenereignisse Mitte Juli 201 steht das „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ erneut im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses.

Die dramatischen Folgen dieser Naturkatastrophe, die hohe Zahl der Toten und Verletzten, die immensen Sachschäden und nicht zuletzt die ökonomischen Folgen und anhaltenden wirtschaftlichen Belastungen der betroffenen Regionen führen natürlich zu der naheliegenden und drängenden Frage: Sind wir in Deutschland (auch) in puncto Erkennung und Abwehr drohender Katastrophen so aufgestellt, wie wir es angesichts der vielfältigen Bedrohungslagen eigentlich sein müssten?

Ein einziger Blick auf die Bilder aus den Katastrophengebieten könnte genügen um diese Frage mit Natürlich nicht, das sieht man ja! zu beantworten. Was allerdings etwas zu schlicht wäre, wenn man sich nicht auch mit der Frage beschäftigen würde, an welchen Stellen was und wie optimiert werden müsste.

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Katastrophe, flankiert durch die politischen Aufklärungsbemühungen in den Landtagen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, muss ergänzt werden durch eine föderale Debatte darüber, ob wir auf allen staatlichen Ebenen rechtlich und organisatorisch, personell und technisch so aufgestellt sind, dass wir mit Recht sagen könnten: Besser geht es nicht!

Bund übernimmt Bevölkerungsschutz, die Länder den Katastrophenschutz

Die gesetzliche Kompetenz- und Aufgabenverteilung ist leicht beschrieben: Der Bund ist zuständig für den Bevölkerungsschutz, die Länder für den Katastrophenschutz. So weit, so gut. Aber wenn das einmal wirklich ernst wird (und Mitte Juli war es sogar mehr als ernst), erwartet das ganze Land eine reibungslose, störungsfreie Zusammenarbeit aller Behörden. Ein Hand-in-Hand aller Kräfte und keine Zuständigkeitsdebatten.

Erst vor wenigen Tagen hat der Präsident des BBK, Armin Schuster,  auf dem Zukunftskongress-Spezial Deutschland vor der Wahl in Berlin in einer leidenschaftlichen Rede die Frage aufgeworfen, ob die Kompetenzen seines Amtes und die zur Verfügung stehenden Ressourcen tatsächlich das halten können, was der Name des Amtes verspricht.

Mehr Kompetenzen für das BBK?

Es ging ihm erkennbar  nicht darum, übergriffig Kompetenzen der Länder oder der Landkreise an sich zu ziehen, sondern um eine bundesweit bessere Vorsorgestrategie und eine engere Verzahnung der zuständigen Stellen.

Zweifellos: Die Kompetenzverteilung lässt sich mühelos regeln und bei kritischen Nachfragen auch erklären. Ob der Kompetenz aber auch immer die notwendigen Fähigkeiten, organisatorisch, personell und technisch folgen, das steht auf einem anderen Blatt.

Die notwendige Debatte darüber ist eine eminent wichtige politische Aufgabe, der zuständigen Regierungen ebenso wie der jeweiligen Parlamente.  Zugegeben, Wahlkampfzeiten sind dafür nur bedingt geeignet, aber der ist ja bald vorbei.

Der Autor ist Kongresspräsident des GDÖS – Berliner Kongress für wehrhafte Deomkratie. Von 1994 bis 2017 war Wolfgang Bosbach Mitglied des Deutschen Bundestages und dort unter anderem von 2000 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion für den Bereich Innen- und Rechtspolitik und von 2009 bis 2015 Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses.