Bosbach
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Ewiger Zankapfel: Videoüberwachung!

Unverzichtbares Mittel zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit oder Wegbereiter des Überwachungsstaates?

Wenn wir heute eine Bank oder Sparkasse betreten, ein Warenhaus besuchen, in eine Tiefgarage fahren oder demnächst wieder in Fußballstadien der 1. oder 2. Liga Platz nehmen, dann können wir ganz sicher sein: Diese Gebäude und Veranstaltungsorte werden per Videotechnik (fast) lückenlos überwacht. Bahnhöfe und Flughäfen sowieso und selbst größere Super- oder Baumärkte besitzen heute diese Technik. Daran haben wir uns mittlerweile gewöhnt, Proteste hiergegen gibt es -wenn überhaupt- allenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Ganz anders ist die Lage, jedenfalls bei uns in Deutschland, wenn Videokameras im öffentlichen Raum, auf Plätzen oder an Straßen installiert werden sollen – dann wird der Staat blitzschnell als übergriffig kritisiert, Gerichte werden bemüht und natürlich darf auch der Hinweis auf den angeblich kurz vor der Einführung stehenden „Überwachungsstaat“ nicht fehlen.“ Big Brother is watching you!“ 

Nicht fehlen wird dann auch der Hinweis auf Großbritannien, wo mittlerweile – in der Tat- weite Teile des Landes, auch und gerade des öffentlichen Raumes, per Video überwacht werden. Es gibt Schätzungen, danach sind dort ca. 4 bis 6 Millionen Kameras installiert, etwa 20 Kameras pro Quadratkilometer oder eine pro 14 Einwohner.

Big Brother is watching you: Überwachung wie in Großbritannien?

Allerdings gab es derartige Pläne für Deutschland nie! Sie wird es auch in Zukunft nicht geben, denn hierfür gibt es weder eine hinreichende gesellschaftliche Akzeptanz, noch gibt es irgendwo politische Initiativen, auch eine kriminalpolitische Notwendigkeit dürfte sehr zweifelhaft sein – von den verfassungsrechtlichen Problemen ganz zu schweigen. Bleiben wir daher einmal ganz nüchtern bei den Fakten.

Zunächst wäre zu differenzieren zwischen der bloßen Überwachung per Video – also OHNE Aufzeichnung der Bilder- und der technischen Beobachtung MIT Aufzeichnung, denkbar wäre auch eine Mischform – Aufzeichnung erst dann, wenn ein strafrechtlich-relevantes Geschehen beobachtet wird und Speicherung der Aufzeichnung nur dann, wenn dies zum Zwecke der Beweissicherung notwendig ist.

Aber wo? Nein, nicht anlasslos und schon gar nicht flächendeckend. 

Der in diesem Zusammenhang relevante Begriff des „Kriminalitätsschwerpunktes“ wurde durch die Rechtsprechung schon sehr früh konkretisiert, u.a. vom VGH Mannheim im Juli 2003. Dort heißt es im Leitsatz Nr.7 wörtlich:“ Die Annahme eines Kriminalitätsbrennpunktes setzt zunächst voraus, dass sich die Kriminalitätsbelastung des Ortes deutlich von der an anderen Orten abhebt…Ferner muß auf Grund konkreter Anhaltspunkte die Annahme gerechtfertigt sein, dass dort in Zukunft weitere Straftaten begangen werden und dass die Videoüberwachung zu deren Bekämpfung erforderlich ist.“ Notwendig sei immer eine ortsbezogene Lagebeurteilung.

Hinzukommen muß auch eine vor Ort deutlich wahrnehmbare Erkennbarkeit der Kontrolle eines Bereiches mittels Video. Anders formuliert: Nie geheim!

So unterschiedlich sind die Sichtweisen...

Zuwachs an Sicherheit?

Nicht selten wenden Kritiker ein „Bringt ja doch nix!“ Die Kriminalität würde vielleicht an diesen Orten tatsächlich zurückgehen, sich allerdings lediglich in andere Örtlichkeiten verlagern. Daher bliebe das Gesamtaufkommen am Ende doch unverändert.

Mit dieser Thematik haben sich schon viele Experten und Studien beschäftigt und in der Tat zeigt sich ein gemischtes Bild. In überwachten Bereichen gehen z.B. Diebstahls- oder Körperverletzungsdelikte spürbar/meßbar zurück, aber sie können auch wieder ansteigen, sobald ein Gewöhnungseffekt eingetreten ist. Unter dem Strich läßt sich jedoch feststellen, dass in bestimmten Deliktsbereichen ein signifikanter Zuwachs an Sicherheit erreicht werden kann. Aber nicht in allen, so wird Drogenkriminalität eher verdrängt als verhindert.

Nicht unterschätzen sollte man allerdings neben den nüchternen Zahlen, die eine Veränderung des Kriminalitätsgeschehens dokumentieren, den Zuwachs am Sicherheitsempfinden der Bevölkerung.  Wenn bestimmte Straßen oder Plätze bewußt gemieden werden, weil die rechtstreue Bevölkerung befürchtet, dort Opfer von Kriminalität zu werden, dann wird das Vertrauen in den Staat geschwächt. 

Im Land Brandenburg wurde vor einiger Zeit eine wissenschaftliche Evaluation der dortigen Maßnahmen durchgeführt. Ein Fazit lautet: "Alle Betroffenen profitieren…wenn der Zusammenhang von Tatbegehung, Erscheinen und Eingreifen konsistent vor Augen geführt wird .“ Ja, das bestimmt, auch modernste Technik kann nicht die klassische Polizeiarbeit ersetzen. Und deren Personal schon gar nicht.

Der Autor ist Kongresspräsident des GDÖS – Berliner Kongresses für wehrhafte Demokratie. Von 1994 bis 2017 war Wolfgang Bosbach Mitglied des Deutschen Bundestages und dort unter anderem von 2000 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion für den Bereich Innen- und Rechtspolitik und von 2009 bis 2015 Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses.