Im nordöstlichen Bundesland übernimmt deswegen Ina-Maria Ulbrich, IT-Beauftragte der Landesregierung und Staatssekretärin im Digitalisierungsministerium, den Vorsitz des Lenkungsausschusses „Kooperatives E-Government“. „Mit dem Lenkungsausschuss steuern wir den Ausbau einer komplexen und vor allem bürgerfreundlichen E-Government-Struktur in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Ulbrich vergangene Woche bei einer Tagung in Schwerin.
Mit dem Lenkungsausschuss steuern wir den Ausbau einer komplexen und vor allem bürgerfreundlichen E-Government-Struktur in Mecklenburg-Vorpommern.
Federführung für „Bauen und Wohnen“
Die Staatssekretärin hält es im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) künftig für umso wichtiger, in der Verwaltung ebenen- und organisationsübergreifend zusammenzuarbeiten. Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit die Federführung für das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. Es geht darum, 58 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren, etwa die Baugenehmigung oder die Ummeldung nach einem Umzug.
Zusammenarbeit ein „Muss“
Die Zuständigkeit für die einzelnen Leistungen liegt in erster Linie auf kommunaler Ebene, das Land steht im Rahmen des OZG und der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im IT-Planungsrat aber in der Pflicht. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Landesregierung und Kommunen gilt als besonders wichtig, um die Vor-Ort-Erfahrungen der Städte, Gemeinden und Landkreise für möglichst qualitativ hochwertige Digitalprozesse einbeziehen zu können. „Ich begrüße die heute getroffene Vereinbarungen mit den Vertretern der kommunalen Seite daher sehr“, sagt die IT-Beauftragte der Landesregierung.
Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der Landesregierung, der Landkreise, der Kommunen sowie der kommunalen Spitzenverbände und tagte vergangene Woche in Schwerin. Zu stellvertretenden Vorsitzenden wurden der Oberbürgermeister von Greifswald, Dr. Stefan Fassbinder, und die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Kerstin Weiss, gewählt.
Sachsen: Gründung einer kommunalen IT-GmbH
Auch in Sachsen werden die Kommunen untereinander künftig enger miteinander kooperieren. Bei einem Spitzengespräch in Dresden, zu dem Ministerpräsident Michael Kretschmer geladen hatte, vereinbarten die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) und die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) die Gründung einer kommunalen IT-Gesellschaft.
Unsere Kooperation ist auf Dauer angelegt.
Rechtssicherheit schaffen
Die „KOMM24 GmbH“ soll nach Zustimmung der kommunalen Gremien und Stadträte zum 1. Juli 2019 gegründet werden. Ziel ist es, das Wissen, die Kapazitäten und Kompetenzen der beteiligten Kommunen zusammenzubringen, um mehr Online-Angebote der Verwaltung zu schaffen. Die Gesellschaft gebe Rechtssicherheit für alle, erklärte Sven Schulze, Bürgermeister der Stadt Chemnitz und zuständig für IT. „Zugleich zeigen wir: Unsere Kooperation ist auf Dauer angelegt. Wir wollen erfolgreich sein.“
Mit Hilfe der KOMM24 GmbH werden wir Lösungen erarbeiten und allen Kommunen zur Verfügung stellen.
Kleine und mittelgroße Kommunen brauchen Unterstützung
Der Bürgermeister der Stadt Wilsdruff, Ralf Rother, betonte die schwindenden Personalressourcen in den Verwaltungen bei steigenden Ansprüche der Bürger. „Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der E-Government-Gesetze des Bundes sowie des Freistaates Sachsen sind besonders für die kleinen und mittelgroßen Kommunen im Freistaat eine Herausforderung.“ Dafür würden standardisierte Lösungen benötigt, die auf die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen abgestimmt sind, so der KISA-Verbandsvorsitzende.„Mit Hilfe der KOMM24 GmbH werden wir solche Lösungen erarbeiten und allen Kommunen zur Verfügung stellen.“
Federführung für „Recht & Ordnung“
In den ersten 18 Monaten ist die Umsetzung von rund 60 digitalen Bürgerservices auf der Service-Plattform des Freistaates, dem „Amt24“, geplant. Dazu gehören etwa digitale Antragsverfahren aus dem Melde- und Personenstandswesen, Gewerbeangelegenheiten, Führerscheinwesen, Parkausweise, Mängelmelder, Sondernutzungen und Anzeigen. Sachsen hat im OZG-Gesamtprozess die Federführung für das Themenfeld „Recht & Ordnung“ übernommen. Zur Unterstützung stellt der Freistaat dafür jedes Jahr drei Millionen Euro bereit