Bosbach/ Wegweiser

Wenn unbedingt etwas passieren muss ..

.. aber sich nicht viel ändern soll!

Die Politik ist nicht selten exakt so, wie die Leute schon immer geglaubt haben, dass sie wäre. Nach dem terroristischen Attentat von Solingen (drei Tote, mehrere Schwerverletzte) war auch der Bundesregierung klar, dass die bestürzte und entsetzte Bevölkerung nunmehr rasch wissen wollte, welche Maßnahmen Bund und Länder kurzfristig ergreifen würden, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Dies auch deshalb, weil die (lebensgefährlichen) Angriffe mit Messern in letzter Zeit deutlich zugenommen haben, nicht nur im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, namentlich in Zügen.

Der Wuppertaler Polizeipräsident Markus Röhrl sagte derweil in erstaunlicher Offenheit: „Jeder muss mit sich selbst ausmachen, ob er noch zu öffentlichen Veranstaltungen geht.“ Anders formuliert: „Überlegt Euch das gut, es kann jederzeit und überall etwas passieren.“ Dieser eine Satz sagt mehr über die veränderte Sicherheitslage in Deutschland aus als lange Reden zu diesem Thema.

Nachdem Oppositionsführer Friedrich Merz dem Kanzler und dessen Partei eine Art informelle Koalition zur Senkung der irregulären Migration und zur Stärkung der Inneren Sicherheit angeboten hatte, musste Olaf Scholz -natürlich- beweisen, dass er hierfür die Opposition nicht braucht, dies schaffe die „Ampel“ auch alleine. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass sich alle drei Parteien einigen, was gar nicht so einfach ist, wenn teilweise ganz unterschiedliche Vorstellungen bestehen.

Vor diesem Hintergrund muss man das „Sicherheitspaket“ lesen, das am 29. August 2024 von Bundesinnenministerin Faeser und Justizminister Buschmann vorgelegt wurde. Zunächst ist interessant was NICHT thematisiert wurde – eine Reduzierung der irregulären Migration nach Deutschland. Es soll wohl alles exakt so bleiben, wie es in den letzten Jahren war. Änderung soll es nur bei Abschiebung abgelehnter Asylbewerber geben, dazu später mehr.

Interessant ist zunächst das geplante Verbot zum Umgang mit Messern im öffentlichen Raum. Dazu gehört ein generelles Messerverbot bei öffentlichen Großveranstaltungen und im Fernverkehr(!) mit Bussen und Bahnen. Hier soll also etwas verboten werden, was schon längst verboten ist, vgl. § 42 WaffenG und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der DB AG, die schon heute die Mitnahme von Messern und ähnlichen gefährlichen Gegenstände verbieten. Wieso zwischen Fern- und Nahverkehr unterschieden wird, ist nicht ganz klar. Das Thema KlingenLÄNGE, Vorschlag von Frau Faeser maximal 6 cm, ist wohl vom Tisch.

Des Weiteren sollen Leistungen für bestimmte Asylbewerber (was macht eigentlich die Bezahlkarte?) gestrichen werden „wenn ein anderer europäischer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig wäre UND dieser der Rücknahme zugestimmt hat“. Ergo: Stimmt der andere Staat trotz Zuständigkeit NICHT zu, zahlt Deutschland weiter wie bisher.

Immerhin sollen de lege lata auch die technischen Möglichkeiten der Gesichtserkennung ausgeweitet werden, allerdings nur „bei öffentlich zugänglichen Bildern“. Ergo: Ausdrücklich keine Ausweitung der Möglichkeiten bei der Fahndung via Videoüberwachung durch KI unterstütze Technik. Hier geht es also nur um die Fallgestaltung D. Klette, bei der Journalisten zum Aufspüren der Gesuchten Technik nutzen durften, die den Polizeibehörden bislang verwehrt ist.

Ansonsten Taskforce, Arbeitsgruppen Bund-Länder, verstärkte Bemühungen auf EU-Ebene usw. Halt das, was man in einer solchen Lage so sagt.

Fazit: Das, was verabredet wurde, ist inhaltlich nicht zu beanstanden, ein Trippelschritt in die richtige Richtung. Aber, ob es die grundsätzlichen Probleme spürbar reduziert?

Zweifel sind angebracht.

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