Soforthilfe

„Eine starke Teamleistung der öffentlichen Verwaltung“

Projekt NRW-Soforthilfe - schnell, digital und solidarisch

In Folge der Corona-Krise hat der Bund ein Soforthilfe-Programm beschlossen. Bis zum 31. Mai können Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, und Kleinstunternehmen einen Zuschuss beantragen. Nordrhein-Westfalen bietet zusätzlich Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten finanzielle Unterstützung an. Das Land hat die Antragstellung vollständig digital abgebildet. Aufgrund des außerordentlichen Engagements vieler Verwaltungsmitarbeitenden konnten bereits 300.000 Anträge (Stand: 02.April) bewilligt werden. Mit der Fragestellung, wie es nach der Krise weitergeht wird sich ein eigens dafür geschaffener Expertenrat beschäftigen.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart hatte das Projekt am 25.März in einer Pressekonferenz angekündigt. Am Wochenende des 28./29. März wurden von 150.000 gestellten Anträgen bereits 100.000 bearbeitet und bewilligt: „Über das Wochenende haben fast 700 Freiwillige in den Bezirksregierungen Sonderschichten geschoben und bei der Antragsbearbeitung schnelle Entscheidungen getroffen“, lobt Herbert Reul, Innenminister des Landes.

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Bereits 225.000 Zuschüsse ausgezahlt

In der Pressekonferenz vom 02. April, die vom Land über einen Youtube-Livestream online zur Verfügung gestellt wurde, spricht Professor Dr. Pinkwart bereits von 320.000 Antragseinreichungen und 300.000 Bewilligungen (Stand: 02.April, 11.00 Uhr). Vor allem die kleinen Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitenden nutzen das Angebot des Landes: 86 Prozent der gestellten Anträge stammen von dieser Unternehmensgröße, 9 Prozent von Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden, 6 Prozent von Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden. Die Antragsteller sind vor allem Dienstleister (54 Prozent), aber auch Freiberufler (22 Prozent), aus dem Einzelhandel (12 Prozent), Gastgewerbe (11 Prozent) und Handwerk (10,5 Prozent). Am 02. April wurden bereits 225.000 Zuschüsse ausgezahlt – insgesamt eine Förderung von 2,3 Mrd Euro.

Der Zuschuss gilt der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung der Finanzierungsengpässen. Es gibt drei Abstufungen:

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,

  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,

  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Antrag zur Soforthilfe vollständig digital

Das Antragsformular ist unter https://soforthilfe-corona.nrw.de/ erreichbar. Das Antragsverfahren ist ausschließlich digital durchführbar und vollständig medienbruchsfrei. Prof. Dr. Pinkwart spricht von einer „schnellen, bürokratischen Hilfe“, die so umgesetzt werden konnte. Unter 1 Prozent der Anträge wurde nicht bewilligt, bei 6 Prozent bestünde noch Klärungsbedarf. Auch innerhalb des schnellen Online-Verfahrens sind Prüfschleifen, die Auffälligkeiten wie Doppelanträge oder falsche Angaben erkennen. In Zusammenarbeit mit dem NRW-Finanzministerium und den Finanzverwaltungen wird Missbrauch und Betrug nachgegangen.

Das Formular ist mit sechs Hauptpunkten recht übersichtlich gestaltet. Der Antragsteller muss Auskünfte zu Stammdaten, Bankverbindung, Art der Branche, Mitarbeitenden, Umfang der Förderung geben und innerhalb der sonstigen Erklärungen auf die Einschränkungen eingehen, die die Beschäftigung oder das Unternehmen aufgrund von Covid-19 zu verzeichnen hat.

Antragsformular für Soforthilfe-Zuschuss
© Screenshot von https://soforthilfe-corona.nrw.de/

Hilfestellungen zur Antragsstellung gibt das Land auf https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020. Die FAQ werden regelmäßig mit neuen Hinweisen erweitert. Mit der NRW-Soforthilfe kommt ein digitales und bürgerfreundliches Verfahren, dass von den fünf Bezirksregierungen und IT.NRW getragen wird und mit Blick auf die Anzahl der Antragsstellungen in der Bevölkerung breit akzeptiert wird: „Das ist ein toller Erfolg und eine starke Teamleistung der öffentlichen Verwaltung“, so Prof. Dr. Andreas Pinkwart.

Hilfe für Start-ups

Auch Start-ups werden in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation intensiver unterstützt. Auslaufende Gründerstipendien werden um drei Monate verlängert. Die NRW.BANK arbeitet an weiteren Förderangeboten für Start-Ups. „Damit gute Geschäftsideen jetzt nicht verloren gehen, verstärken wir unsere Unterstützung für den unternehmerischen Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen“, erklärt Wirtschafts- und Digitalminister Pinkwart.

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Damit gute Geschäftsideen jetzt nicht verloren gehen, verstärken wir unsere Unterstützung für den unternehmerischen Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen.

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Prof. Dr. Andreas Pinkwart

Die NRW. Bank gewährt Start-ups und jungen Unternehmen auch in ihren anderen Fördermodellen mehr Kulanz. Der „Start-up-Transfer“, eine Förderung zur Ausgründung von Start-ups aus Hochschul-Projekten, wird ebenfalls automatisch verlängert und Anträge können bis zum 30.04 nachgereicht werden.

Damit Start-ups und Innovatoren durch die Corona-Krise nicht ausgebremst werden, tritt die NRW.Bank auch als Co-Investor auf.

Das Programm „NRW.Start-up akut“ wurde wiederbelebt. Für Unternehmen, die seit weniger als drei Jahre bestehen, vergibt die Bank ein Wandeldarlehen von bis zu 200.000 €, verteilt über sechs Jahre. Das Darlehen kann nach Ende der Laufzeit oder nach Eintritt eines Investors flexibel zurückgezahlt werden.

Im Zuge der Corona-Krise hat die NRW.Bank auch Eigenkapital-Förderungen zu vergeben, um das Ausbleiben von Investoren zu kompensieren. In den Förderprogrammen NRW.Seed.Cap und NRW.BANK.Venture.Fonds tritt die Bank als Co-Investor auf.

Corona Expertenrat ins Leben gerufen

„Unser Land steht vor der schwersten Bewährungsprobe unserer Geschichte. In den vergangenen Wochen haben Politik und Verwaltung zahlreiche, teils massive Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“, erklärt NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. Um Strategien für die Zeit nach der Krise zu entwickeln, wurde eine Expertenrat mit 12 Mitgliedern berufen.

Das interdisziplinäre Team soll die Landesregierung in einer ersten Sitzung am 3. April beraten. Die Expertinnen und Experten sind aus Medizin, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Philosophie und Soziologie und der Sozialarbeit.