CIO Prof. Andreas Meyer-Falcke
© MWIDE NRW / M. Hermenau

CIO Prof. Andreas Meyer-Falcke: „Die Digitalisierungsleistung unserer Verwaltungen nur am OZG zu messen, greift zu kurz“

Der CIO des Landes Nordrhein-Westfalen Prof. Andreas Meyer-Falcke zum Stand der OZG-Umsetzung

Bis Ende 2022 soll das Onlinezugangsgesetz umgesetzt sein. Wie ist der Stand in Nordrhein-Westfalen? Ein Gespräch mit dem Chief Information Officer des Landes, Prof. Andreas Meyer-Falcke, über die Verwaltungssuchmaschine als Herzstück des Portalverbunds, die NRW-Portalinfrastrukturen und das Einer-für-Alle Prinzip, das eine flächendeckende OZG-Umsetzung in Deutschland überhaupt erst ermöglicht.

Verwaltung der Zukunft: Nur noch knapp zwei Jahre bleiben, dann soll das OZG umgesetzt sein. Ist das aus Ihrer Sicht zu schaffen?

Prof. Andreas Meyer-Falcke: Was wir alles an Engagement erleben und schon heute an Produkten sehen können, stimmt mich positiv. Das Konjunkturprogramm des Bundes hat zudem einen regelrechten Digitalisierungsschub ausgelöst. Und das über alle föderalen, kommunalen oder institutionellen Grenzen hinweg. Digitalisierung verbindet! Momentan noch mehr uns Profis untereinander. Schon bald und rasch zunehmend aber auch die Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen mit der Verwaltung.

Abgesehen davon: Die Umsetzung des OZG wird nie enden: gesetzliche Regelungen ändern sich oder entfallen, neue Regelungen werden geschaffen. Das hat auch immer wieder konkrete Auswirkungen auf das Angebot elektronischer Verwaltungsleistungen.

Und noch etwas: Die Digitalisierungsleistung unserer Verwaltungen nur am OZG zu messen, greift zu kurz: Schon heute ist die Verwaltung in Bund, Ländern und vor allem Kommunen mit vielen digitalen Produkten am Markt. Denken Sie nur an den weit verbreiteten Mängelmelder, den medienbruchfreien Prozess bei der Bestellung von Karten fürs städtische Theater oder das Ticket auf dem SmartPhone im Öffentlichen Nahverkehr.

VdZ: NRW betreut federführend die Themenfelder Arbeit & Ruhestand sowie Engagement & Hobby. Wie ist der aktuelle Stand?

Prof. Andreas Meyer-Falcke: … und wir betreuen dazu noch gemeinsam mit Hamburg das Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung. In Nordrhein-Westfalen sind das MAGS, das ist unser Gesundheits- und Sozialministerium, sowie die Staatskanzlei und das Wirtschaftsministerium die in der Umsetzung (co-)federführenden Ressorts. Gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern haben sie die Online-Dienste identifiziert, die nach dem ‚Einer für Alle-Prinzip‘ – EfA – umgesetzt werden sollen. Die Umsetzungsplanungen sind abgeschlossen, unsere Kommunen eingebunden. Die Projektanträge zur Umsetzung der EfA-Dienste werden aktuell mit den entsprechenden Bundesressorts abgestimmt. Dann können wir endlich mit der Umsetzung beginnen, denn 2021 soll ja schließlich das Jahr der Ergebnisse werden.

VdZ: Was wird NRW  – in Bezug auf diese Themenfelder – als Nächstes tun?

Prof. Andreas Meyer-Falcke: Die Länder und der Bund haben sich geeinigt, wie die Gelder aus dem Konjunkturpaket umgesetzt werden können. Dazu haben alle Länder um die Jahreswende ein so genanntes Dachabkommen mit dem BMI unterschrieben. Jetzt stehen wir kurz vor dem Abschluss der Einzelvereinbarungen in den jeweiligen Themenfeldern. In denen werden spezifische Details zur Entwicklung und Bereitstellung von EfA-Online-Diensten zwischen den jeweils auf Bundes- und Landesebene für die Umsetzung verantwortlichen Ressorts geregelt.

Aber auch schon bevor die Tinte trocken ist, gibt es genug zu tun: In vielen Gesprächen zum Beispiel mit der kommunalen Familie und den IT-Dienstleistern sind die Arbeitspakete geschnürt worden, die das gesamte Themenfeld in umsetzbare Produkte gliedern.

VdZ: Welche Online-Portale sind in Nordrhein-Westfalen bereits am Start? 

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Aktuell sind wir in Nordrhein-Westfalen dabei, die zentralen Portalinfrastrukturen für den Betrieb von EfA-Diensten bundesweit, aber auch flächendeckend im eigenen Land bereitzustellen. Für die wirtschaftsbezogenen Online-Dienste ist das zentrale Wirtschafts-Service-Portal bereits produktiv. Das zentrale Online-Portal für die Landesverwaltung startet kurz vor Ostern. Kurz nach Ostern wird das zentrale Kommunalportal.NRW an den Start gehen.

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Prof. Andreas Meyer-Falcke: Wo wir schon mal dabei sind: Unser Open Data Portal OPEN.NRW ist schon lange aktiv, unser Beteiligungsportal beteiligung.nrw.de, ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Freistaat Sachsen, läuft seit Anfang März im Testbetrieb. Beide Portale sind übrigens nicht nur für uns selber entwickelt worden, sie stehen auch der kommunalen Familie in NRW offen.

VdZ: Welches der bereits umgesetzten OZG-Projekte halten Sie für besonders gelungen und warum?

Prof. Andreas Meyer-Falcke: Wir alle – Bund, Länder, Kommunen, Kammern, Verbände, private und öffentliche IT-Dienstleister – arbeiten mit Hochdruck an der Digitalisierung von mehreren tausend OZG-Einzelleistungen. Dabei eint uns alle unser Engagement und die Vereinbarung, die Leistungen nach dem EfA-Prinzip zu entwickeln und bis Ende 2022 bereitzustellen. Jetzt einzelne OZG-Projekte als besonders gelungen herauszustellen, nur weil bei denen die Programmierung eventuell etwas einfacher war oder die Rahmenbedingungen besonders passend, wäre eher kontraproduktiv.

Ich möchte Ihre Frage aber etwas weitergehend beantworten – schließlich haben Sie mich eingangs gefragt, wann das OZG denn fertig“ sei: OZG-Projekte im Sinne der Buchstaben des OZG umzusetzen ist das eine. Nur: Ein elektronischer Zugang allein zu einer Leistung ist zwar schon ein Vorteil. Aber wir sind uns sicher einig, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen mehr erwarten als „nur“ das OZG. Sie erwarten von uns zu Recht das, was sie auch von Online-Händlern gewohnt sind.

VdZ: Gut, dann formuliere ich die Frage ein wenig anders: Was zeichnet ein gelungenes Projekt aus? 

Prof. Andreas Meyer-Falcke: Aus meiner Sicht sind Verwaltungsdigitalisierungs-Projekte im Endeffekt dann besonders gelungen, wenn die diesbezüglichen Online-Dienste eine spürbare Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen, wenn sie medienbruchfrei von Anfang bis Ende funktionieren, von – im Behördendeutsch gesprochen – Antragstellung über Unterlagenbereitstellung und Bezahlung bis zur Bescheiderteilung eben digital.

Und auch für unsere Verwaltungen gilt: Erst solche Online-Dienste können wirklich effizient und vor allem wirtschaftlich eingesetzt werden. Erst damit haben wir auch eine Antwort auf die Frage: Wie schaffen wir es, dem demografischen Wandel und dem daraus resultierenden Fachkräftemangel wirkungsvoll zu begegnen? Dies gilt für lokale Online-Dienste in den Kommunen wie das elektronische Verfahren für den Anwohnerparkausweis genauso wie für bundeseinheitliche, zentral betriebene digitale Antragsverfahren wie BAfÖG online.

VdZ: Das Einer-für-Alle-Prinzip und die Nachnutzung bereits entwickelter Lösungen sollen die OZG-Umsetzung erleichtern. Können Sie ein Beispiel nennen, wie diese Prinzipien speziell NRW bei der OZG-Umsetzung bereits geholfen haben oder helfen werden?

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Das Einer-für-Alle-Prinzip erleichtert nicht nur die OZG-Umsetzung, EfA macht eine flächendeckende Umsetzung in Deutschland überhaupt erst möglich. Jeder einzelne von den gerade Genannten für sich alleine wird es sowohl finanziell als auch mit Blick auf die verfügbaren IT-Dienstleister-Ressourcen nicht schaffen, alle 575 OZG-Leistungen und die dahinterliegenden rund 4.000 Einzelleistungen zu digitalisieren und auf Dauer zu betreiben, zu warten und zu pflegen. Das geht nur mit interöffentlichen Kooperationen.

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Prof. Andreas Meyer-Falcke: Wir werden den Kommunen schon sehr zeitnah mit unserem zentralen Kommunalportal.NRW eine einheitliche Plattform für alle Online-Dienste bereitstellen, auf der die verschiedenen elektronischen Verwaltungsleistungen nur einmal entwickelt und betrieben werden müssen. Aber beispielsweise auch die OZG-Leistungen, die bereits in unseren digitalen Modellregionen entwickelt wurden und dort schon online laufen, sind im Kommunalportal eingebunden. Von hier können sie dann von allen Kommunen in NRW und in anderen Ländern nachgenutzt werden. Daran haben wir - nach engen Abstimmungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden - intensiv mit dem KDN, dem Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister in NRW, und seinen Mitgliedern gearbeitet.

Und noch ein EfA-Beispiel, diesmal mit Blick auf die IT-Entwickler von Verwaltungsleistungen, auf die Gov-Tech-Szene: Wir bauen ganz aktuell eine Plattform, auf der jeder sein Open Source Produkt, das er unter anderem im Kontext OZG entwickelt hat, ablegen kann und wo es anderen zur Weiterentwicklung wieder zur Verfügung steht. Dieses Code Respository bauen wir zusammen mit dem Bund und dem Land Baden-Württemberg, also auch dies wieder ein Produkt gemeinsamen Handelns. Zudem erhoffen wir uns dadurch auch, die Start Up Szene neugierig auf uns und unsere spannenden Themen zu machen.

VdZ: Der Portalverbund ist das Kernstück des OZG. Wie weit ist NRW, seine IT-Landschaft so zu konsolidieren, dass ab 2023 alle kommunalen Verwaltungsleistungen über den bundesweiten Portalverbund auffindbar und abwickelbar sind? 

Prof. Andreas Meyer-Falcke: Ja, wir haben in Nordrhein-Westfalen eine bundesweit einzigartig differenzierte öffentliche IT-Dienstleisterlandschaft mit einem großen Landesbetrieb IT.NRW, vielen ganz unterschiedlich organisierten und ausgerichteten Dienstleistern auf kommunaler Ebene und einem, der dem Land und den Kommunen gemeinsam „gehört“, nämlich d-NRW. Was einerseits den Abstimmungsaufwand erhöht, andererseits aber die Chance bietet, die Arbeiten am OZG auf viele Schultern zu verteilen. Das gelingt allen Beteiligten gut, also steht Konsolidierung nicht auf dem Plan, wohl aber Koordinierung.

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Jetzt aber zum Portalverbund. Sein Kernstück ist die Verwaltungssuchmaschine mit ihrer landeszentralen Datenbank, in der sich alle Informationen zu den verschiedenen Verwaltungsleistungen, zu den für den Vollzug der Leistung zuständigen Behörden sowie zu den digitalen Antragsmöglichkeiten finden lassen. Das heißt: Es werden alle elektronischen Verwaltungsleistungen über die jeweilige Einstiegsseite der verschiedenen Portale mit wenigen Klicks erreichbar sein, egal über welche Onlineplattform die Bürgerinnen und Bürger den Zugang zum digitalen Bürgeramt genommen haben.

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Die Verwaltungssuchmaschine ist seit Ende 2020 produktiv und liefert schon heute die darin enthaltenen Informationen an den Portalverbund auf Bundesebene. Mit dem Serviceportal.NRW startet nun auch in Nordrhein-Westfalen die zentrale Homepage zur Nutzung der Verwaltungssuchmaschine. An dieser Stelle eine Bitte an alle, die in den Kommunen Verantwortung – nicht nur für Digitalisierung - tragen: Lassen Sie Ihre Leistungen in die Verwaltungssuchmaschine einpflegen. Schon heute ist bundesweit sichtbar, wer das bereits getan hat. Und ein weißer Fleck auf der Digital-Landkarte will doch niemand sein!

VdZ: Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Bürgerinnen und Bürger nutzen digitale Verwaltungsservices wenn sie wissen, dass es sie gibt. Wie will NRW seine neuen digitalen Bürgerservices bekannter machen? 

Prof. Andreas Meyer-Falcke: Das OZG vollständig umgesetzt und niemand nutzt das: eine schlimme Vorstellung. Noch schlimmer, wenn es niemand nutzt, weil das Angebot nicht bekannt ist. Dem werden wir mit gezielten Marketing-Maßnahmen begegnen. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem KDN arbeitet der CIO beispielweise gerade an einer Homepage, die sich an alle Zielgruppen des OZG richtet: Unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die „Umsetzer“ in den Verwaltungen.

Hier werden wir auch allen OZG-Aktiven die Möglichkeit geben, ihr Produkt vorzustellen, Storytelling im besten Sinne zu betreiben. Das ist dann nicht nur Marketing nach außen, sondern wirkt auch wertschätzend nach innen denjenigen gegenüber, die sich so stark im Sinne der gemeinsamen Sache engagieren.

Apropos Marketing: Wenn Ihre Leserinnen und Leser eine gute Idee haben, sagen sie es uns. Mir geht beispielsweise Rolf mit seinem „Fünf ist Trümpf!“ nie wieder aus dem Kopf, obwohl es schon 30 Jahre her ist, dass er damit für die Einführung der fünfstelligen Postleitzahlen warb.

Gute Erfahrungen haben wir übrigens auch mit den dezentralen Veranstaltungen des KDN und unserer digitalen Modellregionen vor Ort in den Kommunen gemacht, natürlich aktuell virtuell, aber sicher bald auch wieder „in echt“. Und was dabei für die Profis gilt, lässt sich auf die Nutznießer unserer Arbeit ausweiten.

Abgesehen davon, auch ein Interview wie dieses hier hilft uns, unser Angebot publik zu machen. Dafür danke ich Ihnen sehr!

VdZ: Was könnte die Akzeptanz von digitalen Bürgerservices insgesamt erhöhen? Ließe sich beispielsweise das Vertrauensniveau für bestimmte Dienste senken, also vereinfachte Anmeldung statt Authentifizierung?

Prof. Andreas Meyer-Falcke: Die Akzeptanz von digitalen Bürgerservices wird sich dann erhöhen, wenn sie nutzerfreundlich sind. Diesbezüglich spielt natürlich auch eine vereinfachte Anmeldung eine bedeutsame Rolle. Gerade deshalb starten wir jetzt mit dem Serviceportal.NRW, obwohl längst noch nicht alle OZG-Leistungen online sind. Wir wollen aber bereits im Ausbau des Portals die Erfahrungen der User bei der Nutzung der Online-Dienste sammeln, um unser Serviceportal so Stück für Stück zu verbessern. Die Rückmeldungen zu den verschiedenen Online-Services werden uns helfen, die folgenden Verwaltungsleistungen in ihrer digitalen Umsetzung zu verbessern.

Richtig relevant wird Ihre Frage spätestens dann, wenn viele Verwaltungsleistungen tatsächlich komplett digitalisiert sind: Durchgängig vom Front- bis zum Backend, mit digitalisierten Fachverfahren, die zukünftig KI-unterstützt die Leistungen erbringen sollen, die bislang noch millionenfach jährlich in den deutschen Amtsstuben abgearbeitet werden müssen. Das löst zum einen das zunehmende Fachkräfteproblem der Verwaltungen, wird zum andern aber auch Auswirkungen auf die Kosten des einzelnen Verwaltungsakts und damit auf die Gebührenhöhe haben müssen. Ich bin sehr optimistisch, dass die Digitalisierung zu einem Gewinn auf beiden Seiten führen wird!

VdZ: Zum Abschluss ein Ausblick ins Jahr 2023: Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger NRWs am 1. Januar 2023 das Serviceportal.NRW aufruft, woran wird sie/er merken, dass das OZG umgesetzt ist?

Prof. Andreas Meyer-Falcke: Da unser Serviceportal schon in diesen Tagen des noch jungen Jahres 2021 mit den ersten Leistungen „live“ geht und dann schrittweise weiter ausgebaut wird, haben die Bürgerinnen und Bürger bis zum Ende des nächsten Jahres Zeit genug, die „neue Verwaltung“ immer wieder und mit immer mehr Angeboten auszuprobieren, zu erleben. Das gilt übrigens auch für das Kommunalportal NRW, das wir allen Kommunen anbieten und das wie alle anderen Portale von Bund und Ländern im schon erwähnten Portalverbund zusammengeschlossen ist. Wir arbeiten also alle gemeinsam daran, dass unsere Bürgerinnen und Bürger die Öffnungszeiten ihres örtlichen Bürgeramtes nicht mehr wissen, weil sie es nicht mehr benötigen.

Das Allerwichtigste in diesen Zeiten ist jedoch: Bleiben Sie gesund!

VdZ: Vielen Dank!